Radl stehen lassen

NEUMARKT. Wer am Volksfest tief ins Glas schauen will, sollte neben dem Auto auch das Fahrrad besser daheim lassen.

Auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad ist der Führerschein in Gefahr, hieß es am Donnerstag-Vormittag in einer Pressemitteilung des Neumarkter Landratsamtes. Die paßte zeitlich genau zum geplanten Fahrrad-Autritt von Innenminister Joachim Hermann beim Start der nächsten Etappe der BR-Radltour in Neumarkt, gemeint war aber zweifellos das bevorstehende Juravolksfest.

Die Führerscheinstelle im Landratsamt sei auch dann zu einer Überprüfung der Kraftfahreignung eines Führerscheininhabers durch eine medizinisch-psychologisches Untersuchung verpflichtet, wenn der mit einem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr gefahren ist und dabei 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut hatte.

Wenn dann das Gutachten negativ ausfällt - was häufig der Fall sei - muss die Fahrerlaubnis entzogen werden. Daneben liegt bei einer Fahrt mit dem Fahrrad mit 1,6 Promille oder mehr auch noch der Straftatbestand "Trunkenheit im Verkehr" vor, was in der Regel auch eine strafrechtliche Verfolgung nach sich zieht.

Es werde daher dringend empfohlen im Zweifel nicht nur das Auto, sondern auch das Fahrrad stehen zu lassen -oder das Radl nach Hause zu schieben, hieß es aus dem Landratsamt.
06.08.09
Neumarkt: Radl stehen lassen
Telefon Redaktion


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