"Unglaubwürdig und dirigistisch"

NEUMARKT. Die "Belehrungen des Oberbürgermeisters" zu Gartenwasserzählern entbehren nach Meinung der CSU "jeglicher Grundlage".

Nach dem in neumarktonline bereits im Juli veröffentlichten CSU-Antrag, die Bagatellgrenze für die Gartenbewässerung zu streichen (Bericht hier), folgte der darauf gemünzte Vorwurf des Oberbürgermeisters, durch neue Anträge sollten im Stadtrat gefaßte Beschlüsse schon kurz danach wieder revidiert werden (Bericht hier). Dies mute "eigenartig an", erklärte der OB damals.

Nun ist wieder die CSU mit einer Pressemitteilung dran. Es stelle sich "bei der Bewertung dieses Sachverhaltes die Frage, ob diese eigenartige Häufung nur mit mangelndem Verständnis und der Uneinsichtigkeit der Stadträte, oder möglicherweise mit der eigenen Sitzungsvorbereitung und Sitzungsleitung (des OB; anm.d.Red.) zu tun haben könnte, schreibt der Nachnames-Vetter des Oberbürgermeister, CSU-Stadtrat Wernr Thumann in einer Stellungnahme.

Wir veröffentlichen den Rest der Pressemitteilung im Wortlaut:

Jeder der im November anwesenden Stadträte wird bestätigen können, dass bei der intensiven Diskussion im Zusammenhang mit der neuen Niederschlagswassergebühr, bei der die CSU-Fraktion durch einen Antrag gleich an drei wesentlichen Punkten Verbesserungen für die Bürger erreichen konnte, der Aspekt der Gartenwasserzähler völlig unterging und noch nicht einmal in einem Halbsatz erwähnt wurde.

Die CSU-Fraktion geht weiterhin davon aus, dass substanzielle Veränderungen in einem mehrseitigen Satzungsentwurf auch vorgetragen werden, ja vorgetragen werden müssen.
Der oberlehrerhafte Verweis auf die zugesandten Sitzungsunterlagen ist hier wenig hilfreich.

In der Pressemitteilung des Oberbürgermeisters finden sich nun tatsächlich – wieder einmal nur durch gezieltes Nachhaken – entscheidungsrelevante Daten. So ist die Rede von "nur vier Prozent bzw. 524 betroffenen Haushalten in Neumarkt."
Hierzu dürfen wir ausdrücklich anmerken, dass die CSU-Fraktion sich im Sinne einer Gebührengerechtigkeit sehr gerne auch für, aus Sicht des Oberbürgermeisters, "nur 524 Haushalte" einsetzt.

Der künftig von den Betroffenen nicht mehr einzusparende Gebührenwert von 15,60 Euro pro Jahr mag aus Sicht des OBs ja geringfügig sein, tatsächlich liegt er jedoch exakt in der Größenordnung, die für viele dann generell einen Gartenwasserzähler bzw. dessen Erneuerung nach Ablauf der Eichdauer alle 6 Jahre unwirtschaftlich erscheinen lässt.
Offensichtlich zielt die Stadt Neumarkt auch auf eine derartige "Bereinigung" ab, denn in den entsprechenden Bescheiden an die Bürger ist im Fettdruck zu lesen:

"Da in den letzten Jahren aber relativ wenig Gartenwasser verbraucht wurde, sollten Sie sich zunächst überlegen, ob sich die Kosten eines neuen Zählers durch die mögliche Gebührenersparnis tatsächlich amortisieren und eine Auswechslung überhaupt rentabel ist. Hinzu kommt, dass seit 01.01.2009 von der gemessenen Bewässerungsmenge grundsätzlich 12 Kubikmeter als Bagatellmenge abgezogen werden."

Die Behauptung eine Bagatellgrenze von 12 Kubikmeter entspreche genau der vom Bayerischen Staatsministerium des Innern erstellten Mustersatzung ist falsch.
Hier ist nur die Rede davon, dass eine Bagatellgrenze von bis zu 12 Kubikmeter zulässig sein dürfte, je nach den konkreten örtlichen Verhältnissen.

Das heißt zunächst einmal hat die Stadt Neumarkt sofort den nur möglicherweise zulässigen, bürgerunfreundlichen Höchstwert übernommen. Sie hätte auch darunter bleiben können. Ein Nachweis und eine Herleitung der konkreten örtlichen Verhältnisse im Hinblick auf Pro-Kopf-Verbrauch und Einleitungsgebühr erfolgte überhaupt nicht.
Beides hätte auch im Stadtrat zur Entscheidungsfindung vorgetragen werden müssen.

Es geht in diesem Fall also einzig um Gebührengerechtigkeit, da nachweislich nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen von der Abwassergebühr abgezogen werden müssen.

Der Hinweis, die Einführung einer Bagatellgrenze sei als Anreiz für den vermehrten Einsatz von Regenwasser und damit ökologisch motiviert, ist unglaubwürdig, dirigistisch und vorgeschoben.

Die CSU-Fraktion handelt hier nach dem Motto "Das eine tun und das andere nicht lassen". Hier gehr es um Gebührengerechtigkeit vor allen Dingen auch bei kleineren Grundstücken und Altanwesen, bei denen wegen Gebäudestellung und vorhandener Bepflanzung mit wertvollem Altbaumbestand der Einbau einer Zisterne nicht oder nur sehr schwer möglich ist, dort um eine entsprechende Beschaffungsförderung von Zisternen durch die Stadt, wie sie von der CSU-Fraktion ja auch ausdrücklich schon wiederholt gefordert wurde.

18.08.09
Neumarkt: "Unglaubwürdig und dirigistisch"
Telefon Redaktion


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