Abbiegen trotz Verbotsschild

NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt möchte Landwirten in Woffenbach und Stauf den Verkehr auf der B 299 zur Erntezeit etwas vereinfachen.

Was für die meisten Autofahrer keine Rolle spielt, ist für Landwirte vor allem in den Erntemonaten ein großes Ärgernis: An der B 299 ist das Abbiegen in und aus den Feldwegen per Verkehrszeichen verboten. Nur das Kreuzen oder das Überqueren der Bundesstraße ist erlaubt.

In den Neumarkter Stadtteilen Stauf und Woffenbach befinden sich aber mehrere landwirtschaftliche Anwesen, deren Felder zum Teil nur über die B299 angefahren werden können. Gerade während der Erntezeit bedeutet dies für die betroffenen Landwirte eine nicht unerhebliche Einschränkung, hieß es am Dienstag aus dem Neumarkter Rathaus.

Um den betroffenen Landwirten während der Ernte entgegenzukommen, stellt die Stadt Neumarkt deshalb künftig Ausnahmegenehmigungen aus, die während der Erntezeit ein Abbiegen nach rechts ermöglicht - und zwar das Rechtsabbiegen sowohl von der B299 in die Flurwege hinein wie auch von den Flurwegen heraus.

Ausnahmegenehmigungen werden für alle Gespanne bei der Mais- und Grassilage sowie für Mähdrescher und Häcksler erteilt. Sie werden von der Tiefbauverwaltung schriftlich ausgestellt und gelten jeweils nur für den beantragten Zeitraum.

Betroffene Landwirte können die Ausnahmegenehmigungen telefonisch bei der Tiefbauverwaltung der Stadt Neumarkt beantragen: Telefon 255-196.
03.11.09
Neumarkt: Abbiegen trotz Verbotsschild
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