Alarm im Moor

NEUMARKT. Bei Kartierungsarbeiten im Deusmaurer Moor wurde festgestellt, dass die dortige Biber-Population zurückgegangen ist.

Dies ist sehr ungewöhnlich, da man weiß, dass ein Biber normalerweise niemals sein Revier aufgeben oder verlassen würde, hieß es.

Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt wie sjetzt nachdrücklich darauf hin, dass der Biber streng geschützt ist und jegliche "erhebliche Störung" verboten ist. "Auch das Zerstören von Dämmen und Burgen zählt dazu". Nachstellungen, Verletzungen oder gar Tötungen stellen eine Straftat dar, die bei Vorsatz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit hoher Geldbuße bestraft wird.

Das Deusmaurer Moor ist ein idealer Biber-Lebensraum und zudem als europäisches Schutzgebiet nach der FFH-Richtlinie, aber schon viel länger als Naturschutzgebiet streng geschützt. Die Biber haben dem Moor durch ihre Dammbauten wieder zu einem höheren Wasserstand verholfen, nachdem in den Jahren vorher der Artenreichtum dort, insbesondere was die naturschutzfachlich wertvollen Arten betrifft, wegen Grundwasserabsenkungen und zunehmender Trockenheit stark im Zurückgehen war.

Die Bevölkerung wurde vom Landratsamt aufgerufen, verdächtige Beobachtungen unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde (Telefon 09181/470-187) oder bei der Polizeiinspektion Parsberg zu melden. Die Biberberater der Unteren Naturschutzbehörde wurden dazu angehalten, im Deusmaurer Moor verstärkt Kontrollgänge durchzuführen.
21.06.10
Neumarkt: Alarm im Moor
Telefon Redaktion


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