Keine "Siedlungsreste"

NEUMARKT. Bürgermeister Alois Scherer konnte in der Gemeinderatssitzung den Ort Siegenhofen für seinen Erfolg im Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft, unser Dorf soll schöner werden" ehren.

Siegenhofen konnte in dem vom Landwirtschaftsministerium ausgerichteten Wettbewerb einen Sonderpreis für das besondere ehrenamtliche Engagement bei der Neugestaltung und Pflege des Dorfplatzes erreichen. Der Ortsteil ist damit beim Wettbewerb 2010 einer von fünf Preisträgern im Landkreis und er wurde hierfür bereits von Landrat Albert Löhner und dem Kreisvorsitzenden der OGVs im Landkreis Neumarkt, Willi Gailler, anlässlich einer Kreisversammlung der OGVs in Mühlhausen geehrt (wir berichteten).

Der OGV Siegenhofen und die ganze Dorfgemeinschaft könnten stolz sein auf die gelungene Umgestaltung des Dorfplatzes und die hierfür erbrachten Eigenleistungen, betonte der Bürgermeister. Genauso wichtig wie die Baumaßnahmen sei es jedoch, das Geschaffene zu unterhalten und zu pflegen. Auch für diese vorbildliche Leistung gebühre dem OGV Dank und Anerkennung.

Stellvertretend für den gesamten OGV und alle Bürger von Siegenhofen konnten die Vorsitzende Steffi Beese und drei weitere Mitglieder der Vorstandschaft eine Ehrenurkunde und ein Präsent entgegennehmen.

Ortsteile in Wasserversorgung eingegliedert

Nachdem die Baumaßnahmen zur Sicherstellung der Wasserversorgung von Großalfalterbach und Pirkach fast abgeschlossen sind und die Versorgung bereits aus der Deininger Anlage erfolgt, musste das Satzungsrecht geändert werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb die Erweiterung des Geltungsbereichs der Wasserabgabesatzung für die Wasserversorgung Deining und der Beitrags- und Gebührensatzung hierzu auf die Ortsteile Großalfalterbach und Pirkach.

Die Wassergebühren sind ab dem neuen Abrechnungszeitraum, der am 1.November beginnt, für das Wasser aus der Versorgungsanlage Deining zu bezahlen. Dies bedeutet, dass für die Großalfalterbacher und Pirkacher Wasserabnehmer der Kubikmeterpreis von 0,95 Euro auf 0,85 Euro sinkt, im Gegenzug jedoch die jährlich einmal zu zahlende Grundgebühr von 27,61 Euro auf 45 Euro steigt. Zu diesen Preisen kommt noch die Mehrwertsteuer mit dem verminderten Satz von 7 Prozent hinzukommt. Insgesamt sei es mit den Maßnahmen gelungen, die Wasserversorgung von rund 460 Einwohnern auf Dauer zu sehr günstigen Rahmenbedingungen sicherzustellen, hieß es.

Gewerbegebiet bei Tauernfeld

Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom Juni zur Ausweisung eines neuen Gewerbegebiets wurden in einer vorgezogenen Bürger- und Fachstellenbeteiligung und in der nachfolgenden öffentlichen Auslegung und bei der Beteiligung der Behörden die Belange der möglichen Betroffenen eruiert.

Bei den eingegangenen Stellungnahmen handelt es sich meist um Hinweise, die beachtet werden, jedoch nicht in den Bebauungsplan aufgenommen werden müssen. Geändert wird der Bebauungsplan hinsichtlich der Sicherstellung des Brandschutzes. Im Baugebiet wird eine Fläche für einen 200 Quadratmeter großen Löschteich ausgewiesen. Weitere nicht nennenswerte Umformulierungen zur Klarstellung werden im Textteil des Bebauungsplans vorgenommen.

Auf die ursprünglich vom Landesamt für Denkmalpflege geforderten Auflagen kann verzichtet werden. In der Nähe des geplanten Gewerbegebiets befinden sich vorgeschichtliche Hügelgräber. Darus schloss das Amt, dass im Plangebiet Siedlungsreste auftauchen könnten. Die Gemeinde ließ daraufhin von einem Fachbüro und unter Anleitung des Landesamts bodendenkmalpflegerische Sondageuntersuchungen durchführen, die keine Anhaltspunkte für eine Siedlungstätigkeit erbrachten.

Ungeklärt sind derzeit noch die landesplanerische Frage der Siedlungsanbindung und Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes. Ein Fachbüro wurde deshalb beauftragt, in einer qualifizierten Alternativprüfung unter Würdigung der Belange des Naturschutzes, des Landschaftsbildes, einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und der Entwicklungsinteressen der Gemeinde die Standortmöglichkeiten nachzuweisen.

Einrichtung von Krippenplätzen

Der Bund verpflichtet die Gemeinden, ab dem Jahr 2013 Krippenplätze für Kinder bis drei Jahren in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Die Eltern bekommen einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Bisher werden Kinder unter drei Jahren in den Kindergarten aufgenommen, soweit dies der Reifezustand des Kinder zulässt. Kinder unter zwei Jahren müssen regelmäßig an auswärtige Krippeneinrichtungen verwiesen werden.

Im Kindergarten St. Josef in Deining soll deshalb bis September 2011 eine Kinderkrippe mit zwölf Plätzen eingerichtet werden. Die Kosten von rund 100.000 EUR werden mit 70,6 Prozent vom Staat bezuschusst. Den Rest teilen sich die Gemeinde und der St. Josefsverein. Durch die Einrichtung der Krippe im Gebäude des Kindergartens können viele Synergieeffekte genutzt und so hohe Kosten gespart werden, hieß es. So ist die Bausubstanz bereits vorhanden und muss lediglich umgebaut werden. Die Funktionsräume für Verwaltung oder Küche können gemeinsam mit dem Kindergarten genutzt und müssen nicht ein zweites Mal vorgehalten werden. Auch auf personeller Ebene könnten sich durch die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten Einspareffekte ergeben.

Mit der grundsätzlichen Anerkennung des Bedarfs, der sich nicht zuletzt aus dem Ergebnis von Elternumfragen zeigt, stellte der Gemeinderat die Weichen für die Maßnahme. Die Krippenbeiträge, die nach Abzug der laufenden staatlichen und gemeindlichen Betriebszuschüsse von den Eltern erhoben werden müssen, sind noch nicht bekannt. Bürgermeister Scherer versicherte jedoch bereits jetzt, dass die Beiträge so gestaltet werden, dass die Einrichtung von den Eltern auch angenommen wird.
20.10.10
Neumarkt: Keine "Siedlungsreste"
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