Geprüfte Knaller


Verbotene Feuerwerkskörper - hier eine Auswahl, die von der
Polizei sichergestellt wurde.
Foto: Archiv
NEUMARKT. Wer es an Silvester krachen lassen will, sollte dies nur mit geprüften Feuerwerksartikeln und klarem Kopf machen. Darauf wiesen jetzt die Polizei und das Gewerbeaufsichtsamt hin, das auch in Neumarkt die Verkaufs-Lagerung der Knaller überwacht.

Jahr für Jahr führen Unkenntnis, Leichtsinn und Alkohol zu schweren Verletzungen, hieß es kurz vor dem Verkaufsstart von Feuerwerkskörpern am Mittwoch: "Böller und Raketen können schwere Verbrennungen, abgerissene Gliedmaßen, Augenverletzungen oder Gehörschäden verursachen.

Eindringlich wurde vor nicht zugelassener Billigware gewarnt, die nicht amtlich geprüft ist und oft ein Vielfaches der zulässigen Sprengstoffmenge enthält. Das Einführen, Vertreiben und Verwenden solcher Produkte wird als Straftat geahndet. Das Abbrennen der Feuerwerkskörper ist nur am Silvester- und am Neujahrstag zulässig.

Allerorts in Deutschland wird der Jahreswechsel wieder unüberhörbar. Überall ertönen Knallkörper und erhellen Leuchtraketen die Sylvesternacht. Bei allem Vergnügen, die ein Feuerwerk bereiten kann, sollten aber auch die Gefahren bedacht, Vorsichtsmaßregeln beachtet und Rücksicht auf andere genommen werden.

Damit es eine ungetrübte Freude wird, überprüft das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz in der gesamten Oberpfalz die Lagerung und den Verkauf der pyrotechnischen Gegenstände.

Die Feuerwerksartikel werden nach dem Grad der Gefährlichkeit in Klasse I und Klasse II unterschieden. Während die Klasse I das ganze Jahr verkauft werden darf, ist dies für die Klasse II in diesem Jahr vom 29. bis zum 31.Dezember möglich. Zudem gilt, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II nur an Personen über 18 Jahre abgegeben und auch nur von über 18jährigen Benutzern abgebrannt werden dürfen.

Immer wieder kommt es durch unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu zahlreichen Unfällen, Verletzungen und Bränden. Die Notaufnahmen von Krankenhäusern und die Feuerwehr haben an diesen Tagen alle Hände voll zu tun.

Beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln sollen unbedingt die auf der Verpackung angegebenen Gebrauchsanweisungen beachtet werden. Eine Sylvesterrakete darf niemals aus der Hand, sondern muß beispielsweise aus einer leeren Flasche gezündet werden. Grundsätzlich gilt: Feuerwerkskörper nur im Freien, nicht in der Nähe von Personen oder leicht entzündbarem Material zu zünden. Die Rakete oder der Knaller sind am äußersten Ende der Zündschnur anzuzünden und dann sollte man sich rasch entfernen.

Bereits vor den Verkaufstagen überprüft das Gewerbeaufsichtsamt die Lager des Handels hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Lagerbestimmungen des Sprengstoffrechts.
28.12.10
Neumarkt: Geprüfte Knaller
Telefon Redaktion


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