Für bis zu drei Jahre
NEUMARKT. Wer seinen Jagdschein verlängern oder neu ausstellen lassen will, muß einen Versicherungsschutz vorlegen, hieß es aus dem Landratsamt.
Die Jagdscheine werden wahlweise für ein oder drei Jahre ausgestellt. Erforderlich bei der Ersterteilung sind eine Bestätigung über das Bestehen einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung, das Prüfungszeugnis und ein Lichtbild. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wird von der Unteren Jagdbehörde selbst eingeholt.
Bei einer Verlängerung muß lediglich der Jagdschein und eine Bestätigung der Versicherung mitgebracht werden. Die Jagdhaftpflichtversicherung muss für die gesamte Geltungsdauer des Jagdscheins nachgewiesen werden (Bestätigung der Versicherung oder Versicherungspolice). Bei einer gewünschten Verlängerung für einen Jahresjagdschein 2011/2012 muss die Versicherungsbestätigung eine Gültigkeit bis mindestens 31.3.2012 und bei einem Dreijahresjagdschein eine Gültigkeit bis mind. 31.3.2014 vorweisen. Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wird erneut vom Landratsamt eingeholt
Die Verwaltungsgebühr einschließlich der Jagdabgabe beträgt für einen Einjahresjagdschein 60 Euro und für einen Dreijahresjagdschein 150 Euro.
11.01.11
Neumarkt: Für bis zu drei Jahre