Berufung angekündigt

NEUMARKT. Die Neumarkter Lammsbräu darf ihr Mineralwasser nicht mehr als "Biomineralwasser" bezeichnen, will aber gegen das Urteil in Berufung gehen.

Die Brauerei muß zudem auf ein von einer privaten Qualitätsgemeinschaft vergebenes Bio-Siegel auf den Flaschenetiketten verzichten

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am Mittwoch in einem erstinstanzlichen Urteil über die Klage der "Zentrale für unlauteren Wettbewerb" (wir berichteten mehrfach) gegen die Neumarkter Lammsbräu entschieden, wobei das Urteil zunächst mündlich verkündet wurde. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt zu einem späteren Zeitpunkt vor. Das Gericht spricht sich in seinem Urteil im Wesentlichen gegen eine Unterscheidung von Mineralwässern und Bio-Mineralwässern aus.

Auslöser für diese juristische Klärung war eine Klage der "Zentrale für unlauteren Wettbewerb", die zwei Ziele durchsetzen will: Sie will generell den Begriff "Biomineralwasser" verbieten lassen. Und sie will untersagen lassen, dass ein Bio-Mineralwassersiegel verwendet wird, heißt es in einer Pressemitteilung der Neumarkter Lammsbräu vom Mittwoch.

"Wir bedauern dieses Urteil sehr, weil es aus unserer Sicht die berechtigten Interessen des Verbraucherschutzes nicht ausreichend berücksichtigt", erklärte Lammsbräu-Geschäftsführerin Susanne Horn. Wissenschaftliche Untersuchungen würdenzeigen, dass es auch bei Mineralwässern sehr große Qualitätsunterschiede gibt. Der Verbraucher habe ein Recht darauf, genau zu erfahren, welche Qualität sein Mineralwasser tatsächlich hat.

"Die Klassifizierung Biomineralwasser, die sehr hohe Anforderungen an die Wasserqualität stellt, ist das probate Mittel, für den Verbraucher Transparenz herzustellen", erklärte Horn. "Wir werden uns daher im Interesse des Verbraucherschutzes weiter dafür einsetzen, dass Mineralwässer mit Bio-Qualität auch so benannt werden dürfen. Wir werden im nächsten Schritt in Berufung gehen".

Die Neumarkter Lammsbräu werde weiter ihr Bio-Mineralwasser unter der Bezeichnung "Bio-Kristall" vertreiben. "Dies auch im Hinblick darauf, dass wir in der nächsten Instanz eine Korrektur des Urteils erwarten", hieß es von dem Neumarkter Unternehmen. "Wir können uns nicht vorstellen, dass die in der Lebensmittelbranche europaweit praktizierte Bio-Klassifizierung bei Mineralwässern, dem wichtigsten Lebensmittel überhaupt, halt macht."

Die Neumarkter Lammsbräu, deren Produkte sich "mit strengen Qualitätsanforderungen auf dem Bio-Getränkemarkt eine hohe Reputation erworben" hätten, setze sich im Interesse einer wachsenden Zahl kritischer Verbraucher für eine europaweite Bioqualitätsstufe bei Mineralwasser ein: Ein Bio-Mineralwasser müsse im Minimum für Eltern und Kinder in jeder Hinsicht sicher sein.

Es sollte strengen Qualitätsstandards genügen, damit es täglich unbesorgt in unbegrenzter Menge getrunken werden kann; dabei stünden drei ökologische Qualitätsbereiche im Vordergrund: Die Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. habe seit 2009 in diesen drei Bereichen insgesamt 50 präzise Qualitätskriterien definiert, die ein Bio-Mineralwasser erfüllen muss. Der Großteil der Kriterien sei strenger gefasst als es die bestehenden Regelwerke für Mineralwasser und auch für Trinkwasser vorsehen. Eine kontinuierliche Überprüfung von Wasserqualität und Abfüllbedingungen durch unabhängige Institute bilde dabei die Grundbedingung für das Siegel "Bio-Mineralwasser".

Damit war der erste Schritt auf dem Weg zu einem europaweit gültigen Bio-Siegel erfolgreich bewältigt. Denn alle staatlich vergebenen Bio-Siegel sind einst aus einer privaten Zertifizierungsinitiative hervorgegangen, heißt es in der Pressemitteilung des Neumarkter Untrnehmens. Deswegen werde sich die Neumarkter Lammsbräu auch weiterhin für ein "staatlich anerkanntes Bio-Siegel für Mineralwässer" einsetzen.
19.01.11
Neumarkt: Berufung angekündigt
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