"Falsche Adresse"

NEUMARKT. Das Finanzamt Neumarkt kann das auf den ersten Blick Selbstverständliche nicht tun und anrufenden Steuerbürgern servicefreundlich ihre Steuer-Identifikationsnummer mündlich mitteilen, erklärt German Schmelmer als stellvertretender Amtsleiter.

Der Steuerjurist weiß, dass die Steuerpflichtigen die Steuer-ID zur Bekanntgabe an ihre Bank benötigen. Die Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2012 alle ihre Inlandskunden mit ihrer Steuer-Identifikationsnummer in eine Datenbank aufzunehmen.

Das Finanzamt darf trotzdem nicht sofort weiterhelfen. Es ist nicht der richtige Ansprechpartner, kann wegen des Datenschutzes und der fehlenden Identifikationsmöglichkeit des Anrufers die Nummer nicht preisgeben und die Richtigkeit der bei ihr hinterlegten Nummer nicht garantieren – sie wird von den Einwohnermeldeämtern vergeben.

Ab August 2008 wurde die Steuer-ID den Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des Bundesamtes für Steuern mitgeteilt. Der Steuerbürger findet die Nummer auch auf jedem aktuellen Einkommen- und Kirchensteuerbescheid und auch auf der Lohnsteuerbescheinigung 2010 des Arbeitgebers.

Bleibt die Suche daheim erfolglos, erfährt man die Identifikationsnummer am schnellsten durch eine persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt (Personalausweis nicht vergessen). Alternativ können sich die Steuerpflichtigen auch an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn wenden (info@identifikationsmerkmal.de oder schriftlich). Die Behörde benötigt Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und –ort und wird die Nummer ausschließlich schriftlich per Brief mitteilen.

Die Identifikationsnummer bringt für den Bürger Erleichterungen im elektronischen Datenübermittlungsverfahren und für die Finanzbehörden neue Kontrollmöglichkeiten, um die Steuergerechtigkeit zu gewährleisten, hieß es.
23.01.11
Neumarkt: "Falsche Adresse"
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