"Entwicklung gesichert"

NEUMARKT. In der vergangenen Woche haben sich EU-Agrarrat und EU-Parlament auf die Ausrichtung der EU-Agrarpolitik bis 2020 geeinigt. "Der gefundene Kompromiss gibt Planungssicherheit für die Zeit nach 2014", sagte dazu Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion.

Die bisherige Agrarförderstruktur sei im Grundsatz erhalten geblieben. Es gäbe weiter die Zweisäulenstruktur mit einer Basiszahlung (1. Säule) ergänzt durch die Umweltzahlung und begleitende Maßnahmen in der 2. Säule, so Deß.

Das Europäische Parlament und besonders die konservative europäische Volkspartei (EVP) hätten sich im gesamten Verhandlungsprozess für eine effiziente Landwirtschaftspolitik eingesetzt. Die ursprünglichen Vorschläge des Kommissars sind durch den Einsatz des Parlaments entscheidend verändert worden, erklärte Deß. Der gefundene Kompromiss biete für Europas Landwirte eine solide Basis mit ausreichender Planungssicherheit.

Die Kommission sei von ihren "unakzeptablen Greening-Vorschlägen" nicht abgewichen. Das Parlament habe dann zusammen mit dem Rat erreicht, dass die Vorschläge jetzt "doch wesentlich praxisgerechter" geworden seien. Dazu zähle, dass statt sieben Prozent Vorrangfläche nur fünf Prozent erforderlich sind, und das erst ab einer Ackerfläche von 15 Hektar. Auf diesen Flächen dürfen zum Beispiel Eiweißpflanzen oder mehrjährige Energiepflanzen angebaut werden. Außerdem sind bestimmte Betriebstypen von Greening-Auflagen ausgenommen, zum Beispiel Ökobetriebe und Betriebe ab 75 Prozent Grünlandanteil.

Für Albert Deß war besonders wichtig, dass die Instrumente der gemeinsamen Marktordnung erhalten bleiben. Diese können im Krisenfall eingesetzt werden, beispielsweise durch den Herauskauf von Buttermengen oder die private Lagerhaltung. Die Verlängerung der Zuckermarktordnung ist bis 2017 beschlossen worden, das Parlament hatte 2020 vorgeschlagen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Die Verlängerung der „Pflanzrechteregelung“ bis 2030 komme vor allem den Weinbauern zugute.

Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums bleibe erhalten. Ein Erfolg ist der Kompromiss in der Frage der Anrechenbarkeit von bisherigen Umweltleistungen auf die neuen sogenannten Greeing-Maßnahmen, sagte Deß. Die benachteiligten Gebiete müßten spätestens bis 2018 nach EU-weit einheitlichen Kriterien neu abgegrenzt werden.

"Mein Wunsch war, so wie es der Agrarausschuss und auch das Europaparlament mit großer Mehrheit beschlossen haben, eine einfache und unbürokratische Agrarpolitik für die Zeit nach 2014 zu erreichen", so Deß. Dieses Ziel sei nicht erreicht worden. Sein ursprünglicher Vorschlag, Agrargelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten und verpflichtende Agrarumweltmaßnahmen aus einem Katalog auswählen zu lassen, war weder in seiner Fraktion noch im Agrarausschuss mehrheitsfähig.

"Ergänzend dazu habe ich vorgeschlagen, auf großen Agrarschlägen mindestens zwei Prozent ökologische Vorrangfläche in Cross Compliance verpflichtend vorzuschlagen. Für meinen Vorschlag war damals die Zeit nicht reif, heute wäre er als Alternative zu dem, was jetzt als Kompromiss erzielt wurde, sicher mehrheitsfähig", so Albert Deß abschließend.
04.07.13
Neumarkt: "Entwicklung gesichert"
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