Gefährliche Böller


Polizei, Bezirksregierung und Zoll warnen vor illegalen Kracher-
Käufen in Tschechien. Unser Foto zeigt sichergestellte Kugel-
bomben
Foto:Zoll
NEUMARKT. "Silvesterkracher gehören nicht in Kinderhände" heißt es kurz vor dem Jahresende von Polizei und Gewerbeaufsichtsamt.
Von der Regierung der Oberpfalz wird auch im Raum Neumarkt die Lagerung und der Verkauf von Feuerwerksartikeln überprüft.

Allerorts in Deutschland wird der Jahreswechsel wieder unüberhörbar. Überall ertönen Knallkörper und erhellen Leuchtraketen die Silvesternacht. Bei allem Vergnügen, die ein Feuerwerk bereiten kann, sollten aber auch die Gefahren bedacht, Vorsichtsmaßregeln beachtet und Rücksicht auf andere genommen werden, heißt es vom Gewerbeaufsichtsamt.

Damit es eine ungetrübte Freude wird, überprüft die Regierung der Oberpfalz in der gesamten Oberpfalz die Lagerung und den Verkauf der pyrotechnischen Gegenstände.


Die betroffenen Feuerwerksartikel werden nach dem Grad der Gefährlichkeit in Kategorie 1 und 2 (früher Klasse I und Klasse II) unterschieden. Während die Kategorie 1 und Klasse I das ganze Jahr verkauft werden darf, ist dies für die Kategorie 2 und Klasse II in diesem Jahr vom 29. bis zum 31.Dezember möglich. Zudem gilt, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 und Klasse II nur an Personen über 18 Jahre abgegeben und auch nur von über 18jährigen Leuten abgebrannt werden dürfen.

Immer wieder kommt es durch unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zu zahlreichen Unfällen, Verletzungen und Bränden. Die Notaufnahmen von Krankenhäusern und die Feuerwehr haben an diesen Tagen alle Hände voll zu tun. Auch bei der letzten Jahreswende gab es zahlreiche Hand- und Gesichtsverletzungen aber auch Wohnhausbrände zu beklagen, hieß es.

Beim Abbrennen von Feuerwerksartikeln sind unbedingt die auf der Verpackung angegebenen Gebrauchsanweisungen zu beachten. Eine Silvesterrakete sollte niemals aus der Hand, sondern beispielsweise aus einer leeren Flasche gezündet werden. Grundsätzlich gilt, Feuerwerkskörper nur im Freien, nicht in der Nähe von Personen oder leicht entzündbarem Material zu zünden. Die Rakete oder der Knaller sind am äußersten Ende der Zündschnur anzuzünden und dann sollte man sich rasch entfernen.

Bereits vor den Verkaufstagen überprüft das Gewerbeaufsichtsamt die Lager des Handels hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen Lagerbestimmungen des Sprengstoffrechts.


Besonders gefährlich: "La Bomba"
Foto:LKA
Zunehmend stellen die Sicherheitsbehörden in Bayern die Einfuhr, den Handel und die Verwendung illegaler Pyrotechnik fest. Da diese Artikel, vor allem aus dem östlichen Ausland, in aller Regel keine Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder einer anderen nationalen Zertifizierungsstelle haben, machen sich sowohl der Importeur wie auch der Besitzer strafbar. In und für Deutschland zugelassene pyrotechnische Artikel erkennt man an einer aufgedruckten BAM-Nummer bzw. einer CE-Zertifizierungsnummer. Da kann die vermeintlich kostengünstige Einfuhr von pyrotechnischen Artikeln aus dem Ausland im Nachhinein sehr teuer werden. Der Umgang mit nicht von der BAM oder anderen nationalen Zertifizierungsstellen zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen, stellt nämlich in Deutschland ein Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz dar, hieß es am Donnerstag vom Landeskriminalamt.

Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerk) ist ausschließlich Inhabern entsprechender sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse vorbehalten, auch wenn diese Pyrotechnik auf den freien Märkten im benachbarten Ausland zu günstigen Konditionen frei erhältlich ist. Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe. Mittelfeuerwerk, Kategorie 3, ist in vielen europäischen Ländern für Personen über 18 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland.

Die Gefährlichkeit von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik liegt vor allem in dem verwendeten Explosivstoffinhalt. So stellten die Sprengstoffexperten des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) bei sichergestellten pyrotechnischen Gegenständen ohne CE-Zertifizierung oder BAM-Zulassung fest, dass als Explosivstoff Blitzknallsätze auf Chloratbasis mit Metallpulverbeimengung verwendet werden. Eine Verwendung von sogenannten Blitz-Knallsätzen ist bei Pyrotechnik der Kategorie 1 und 2 jedoch verboten.

Die Gefährlichkeit dieser pyrotechnischen Gegenstände begründet sich jedoch nicht nur in der verwendeten Explosivstoffmischung, sondern auch in der Art ihres Aufbaus, wie dies eben auch bei einem besonders gefährlichen Kracher der Fall ist, dem "La Bomba".

Im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen gibt es einige wichtige Verhaltensregeln, die man beherzigen sollte:
27.12.14
Neumarkt: Gefährliche Böller
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang