NEUMARKT. Zöllner des Hauptzollamts Regensburg stellten in den beiden vergangenen Tagen bei sechs deutschen Staatsbürgern rund 500 Stück Feuerwerkskörper ohne die erforderlichen Prüfkennzeichen sicher.
Die gefährlichen Kracher waren aus dem Nachbarland Tschechien illegal mitgebracht worden.
Weitere etwa 1200 Stück der illegalen Feuerwerkskörper konnten die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb innerhalb von wenigen Stunden beschlagnahmen.
„Wer mit illegalen Silvesterkrachern angetroffen wird, muss mit einer Geld –oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen. Außerdem können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie zum Beispiel Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen“, so Karlheinz Englert, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege.
Daher durchlaufen legale Raketen, Böller und Kracher aufwendige Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung – und prüfung (BAM). Die dann zugelassenen Feuerwerkskörper werden mit den entsprechenden CE-Kennzeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet.