Kriterien für ein "Münster"


Die Stadtpfarrkirche St. Johannes wird ein Münster

NEUMARKT. Am Dienstag wurde auch offiziell die Meldung in neumarktonline bestätigt, daß die Kirche St. Johannes zum "Münster" erhoben wird.

In einem Rechtsgutachten vom Dezember 2014 kommt der Offizial der Diözese Eichstätt, Domkapitular Monsignore Dr. Stefan Killermann, in dieser Frage zu dem Ergebnis, "dass inhaltlich wie formal die Voraussetzungen für die Münstererhebung der Stadtpfarrkirche St. Johannes d.T. gegeben sind und nichts im Wege steht, diesen Schritt (...) 2015 zu vollziehen".


Domkapitular und Liturgie-Beauftragter Prälat Dr. Christoph Kühn ging inzwischen auf nähere Details und die Hintergründe ein:

Kirchen von herausragender historischer, baulicher oder religiöser Bedeutung tragen oft eigene Bezeichnungen oder werden durch einen Titel hervorgehoben. So wird die Bischofskirche als Domkirche, Dom oder Kathedrale bezeichnet. Im Namen Kathedrale ist der Bezug auf die Cathedra, den Lehrstuhl des Bischofs und das Symbol seiner Vollmacht deutlich erkennbar. Tatsächlich nimmt die Kathedralkirche unter den Gotteshäusern jeder Diözese den ersten Platz ein und zeichnet sich durch eine besondere Würde aus.

Als Dome werden indes manchmal auch große Kirchen bezeichnet, die zwar keine Bischofskirchen sind, sich aber durch ihre Lage in der Landschaft oder ihren Baustil abheben. Eine weitere Kategorie sind die Basiliken. Der Titel einer Basilica minor wird durch den Heiligen Stuhl nach genau festgelegten Kriterien verliehen. Daneben existieren weitere besondere Bezeichnungen: Münster oder Münster­kirchen, Propsteikirchen, Stiftskirchen und Stiftspfarr­kirchen.

Im Bistum Eichstätt sind sehr wenige Kirchenbauten mit dem Begriff „Münster“ ausgezeichnet. Diese sind das „Münster zur Schönen Unserer Lieben Frau“ in Ingolstadt (von Bischof Michael Rackl am 13. Januar 1947 zum Münster erhoben) und das Liebfrauenmünster zu Wolframs-Eschenbach (hier hat sich der Begriff Münster seit dem frühen 20. Jahrhundert eingebürgert).

Im Bereich des Bistums Eichstätt liegen zwei heute evangelisch-lutherische Kirchen, die als „Münster“ bezeichnet werden: das Münster St. Wunibald zu Heidenheim und das Münster Heilsbronn St. Marien und St. Jakobus, eine ehemalige Zisterzienserklosterkirche. In relativer Nähe, auf dem Gebiet der Diözese Augsburg, befinden sich das Liebfrauen-Münster in Donauwörth (Donau-Ries) und das Münster St. Georg im mittelfränkischen Dinkelsbühl (Erhebung der Stadtpfarrkirche St. Georg 1988 durch den damaligen Augsburger Bischof Josef Stimpfle).

Der Terminus „Münster“ ist ein frühes deutsches Lehnwort aus „monasterium“. Damit wurden ursprünglich Kirchen bezeichnet, die nicht Pfarrkirchen, sondern Teil eines Klosters oder Stifts waren. In manchen Fällen wurden und werden Kathedralen als Münster bezeichnet, da die mit diesen Kirchen verbundenen Kapitel (Dom- oder Kanonikerkapitel) in klosterähnlicher Gemeinschaft lebten, vor allem hinsichtlich der Verpflichtung zum gemeinsamen Stunden- oder Chor­gebet. Auffallend viele Münsterkirchen sind der Gottesmutter Maria geweiht; es gibt aber auch viele andere Patrozinien. Wenngleich „Münster“ in den meisten Fällen eine historisch überkommene Bezeichnung für eine herausragende Kirche mit einem ehemals klösterlichen Hintergrund ist, kann dieser Titel, ähnlich dem der Propstei, auch vom Diözesanbischof neu verliehen werden.

Die Kriterien für die Erhebung einer Kirche zum Münster durch den Diözesanbischof stehen in einer gewissen Analogie zu den Bedingungen, die nach geltendem kirchlichen Recht für die Verleihung des Titels einer Basilica minor erfüllt sein müssen. Während bei der Basilika die besondere Bedeutung als Zentrum des liturgischen und pastoralen Lebens im Vordergrund steht, liegt bei der Erhebung zum Münster neben diesem Kriterium – das stets gegeben sein muss – ein spezieller Akzent auf der historischen und baulichen Dimension der Kirche, die meist eine geschichtlich bedeutende „Großkirche“ ist.

Im Einzelnen lassen sich folgende Kriterien oder Bedingungen festhalten:
  1. Die Kirche, für welche die Erhebung zum Münster erwogen wird, muß in der Geschichte der Stadt oder des Ortes, in der sie steht, eine kontinuierlich hohe Bedeutung für das religiöse Leben besitzen. Sie soll darüber hinaus auch in der Diözese einen gewissen Bekanntheitsgrad haben.
  2. Die Kirche soll architektonisch und künstlerisch von hervorragender Bedeutung sein und sich durch ihre Größe, ihre Kunstwerke sowie durch die Geräumigkeit des Altarraumes auszeichnen.
  3. Altar und Altarraum müssen den liturgischen Normen voll entsprechen und so beschaffen sein, dass für eine feierliche Liturgie, auch für prozessionale Elemente, ausreichend Raum gegeben ist.
  4. Die Kirche sollte aufgrund des Vorhandenseins von Reliquien, die in der Region verehrt werden, oder verehrungswürdiger Bilder eine gewisse überpfarrliche Bedeutung genießen und sich des Besuchs von Gläubigen aus anderen pastoralen Einheiten erfreuen.
  5. Die Kirche muß ein Zentrum des liturgischen und pastoralen Lebens sein, in der vor allem die Feier der heiligen Eucharistie, aber auch der anderen Sakramente, besonders der Taufe und des Bußsakramentes, sichergestellt ist und vorbildlich vollzogen wird. Die Kirche sollte darüber hinaus besonders geeignet und beliebt sein als Station für die Spendung der heiligen Firmung durch den Bischof oder seinen bevollmächtigten Vertreter.
  6. An der Kirche sollten nach Möglichkeit (wenn die Personallage dies erlaubt) ständig mehrere Priester tätig sein, denen die Sorge für das pastoral­liturgische Leben unter der Leitung eines Pfarrers (oder Propstes) anvertraut ist. Die Priester sollten eine angemessene vita communis führen, in der die – soweit möglich – einmal täglich gemeinsam gefeierte Tagzeitenliturgie (Chorgebet) ein festes Element sein sollte. Auf diese Weise soll die Kirche für die Gläubigen als geistliches Zentrum erfahrbar sein.
  7. Es empfiehlt sich, dass die mit dem Titel „Münster“ auszuzeichnende Kirche mit einer großen und wertvollen Orgel ausgestattet ist und auf die Pflege der sakralen Musik in der Tradition der Kirche besonderen Wert gelegt wird. Die musikalische Gestaltung der Feier der heiligen Liturgie soll regelmäßig aus dem großen Reichtum der katholischen Kirchenmusik schöpfen.
  8. Es ist ratsam, dass sich im Umfeld der Kirche auch ein Haus befindet, wo die Lehre der Kirche den Gläubigen lebendig und authentisch vermittelt wird und das zu Studien über den Glauben der Kirche und glaubensrelevante Themen einlädt. Der Protektor der Einrichtung soll möglichst der Diözesanbischof sein.
Die Möglichkeit der Erhebung einer bedeutenden Kirche zum „Münster“ kann geprüft werden, wenn die oben genannten Kriterien überwiegend erfüllt sind.
02.01.15
Neumarkt: Kriterien für ein "Münster"
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