Zehn Fälle bekannt

NEUMARKT. Im Landkreis Neumarkt wurden seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001 bis heute zehn Fälle der Legionärskrankheit registriert.

Darauf wies am Freitag das Neumarkter Gesundheitsamt hin.

Im gleichen Zeitraum wurden am Robert Koch-Institut (RKI) insgesamt 6675 Fälle gemeldet. Im Jahr 2013 belief sich die Zahl auf 922. Gegenüber dem Vorjahr (654 Fälle) kam es zu einem deutlichen Anstieg der registrierten Fallzahlen, was zu einem großen Teil auf ein Ausbruchsgeschehen mit insgesamt 159 Fällen im August 2013 im Raum Warstein/Nordrhein-Westfalen zurückzuführen war.


Personen ab einem Alter von 50 Jahren machten im Jahr 2013 einen Anteil von 79 Prozent aller Fälle aus. Männer waren dabei deutlich häufiger betroffen als Frauen. Ähnlich wie in den vergangenen Jahren, wurden 2013 über drei Viertel der Fälle im privaten oder beruflichen Umfeld erworben (79 Prozent), gefolgt von reiseassoziierten Fällen (17 Prozent). Im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt wurden 2,8 Prozent der Fälle registriert, in Pflegeeinrichtungen 1,2 Prozent. Die Sterblichkeitsrate lag 2013 insgesamt bei 5,2 Prozent und blieb damit gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert.

Bei der Legionärskrankheit handelt es sich um eine schwere und in etwa 5 bis 15 Prozent tödlich verlaufende Lungenentzündung, die durch Bakterien der Gattung Legionella ausgelöst wird. Legionellen sind im Wasser und feuchten Boden vorkommende Umweltkeime, die sich in Amöben und anderen Einzellern vermehren.

Eine potenzielle Gefahrenquelle für den Menschen sind in Wassersystemen siedelnde Legionellen, die sich bei einer Wassertemperatur zwischen 25 und 45 Grad stark vermehren können. Große Wassersysteme mit umfangreichen Rohrleitungen, wie sie beispielsweise in Wohnanlagen, Hotels, Heimen, Krankenhäusern oder anderen vergleichbaren Einrichtungen vorkommen, sind besonders anfällig für Kontaminationen. Regelmäßige mikrobiologische Wasseruntersuchungen gemäß der Trinkwasserverordnung sowie die Beachtung der geltenden technischen Regelungen haben den Zweck, das Risiko einer Verkeimung zu minimieren.

Eine Ansteckung erfolgt in der Regel durch die Inhalation bakterienhaltiger Aerosole aber auch die Aspiration von kontaminiertem Wasser kann zu einer Infektion führen. Als vorrangige Infektionsquellen gelten sanitäre Einrichtungen wie zum Beispiel Bad/Dusche, Whirlpools, sowie Verdunstungskühlanlagen oder Rückkühlwerke von lüftungstechnischen Anlagen. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt.

Die meisten Infektionen werden als sporadische Einzelfälle erfasst, wenngleich es hin und wieder zu großen Ausbrüchen kommen kann. Zu den Risikofaktoren gehören ein höheres Alter, männliches Geschlecht, Rauchen und Vorerkrankungen wie beispielsweise chronische Lungenkrankheiten, eine eingeschränkte Immunabwehr oder Diabetes mellitus. Seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Jahr 2001 besteht für den labordiagnostischen Nachweis der Legionärskrankheit eine Meldepflicht in Deutschland.
10.04.15
Neumarkt: Zehn Fälle bekannt
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