Urteil kritisiert

NEUMARKT. Ein "Fachfremder Beschluss" des Europäischen Gerichtshofes zwingt Landwirte zum Grünlandumbruch, erklärte MdEP Albert Deß.

Der Anbau von Luzerne, Klee oder Ackergras bedeute keine Unterbrechung des Status „Grünland“. Das hat der EuGH in einem Urteil entschieden und damit einen völlig fachfremden Beschluss gefasst. Das Urteil bedeutet, dass Flächen nach mehr als fünf Jahren „Grünnutzung“ nicht mehr als Ackerland genutzt werden dürfen, sagte Deß.


In der Praxis bewirkt das Urteil, dass jetzt tausende Hektar Grünland umgepflügt werden, damit der Ackerstatus nicht verloren geht. Geklagt hat ein Landwirt aus Schleswig-Holstein, dem das Grüne Landwirtschaftsministerium den Ackerstatus versagt hatte.

Die Kommission ist aufgefordert, jetzt schnell für Klarheit zu sorgen, erklärte Deß. Es müsse klargestellt werden, dass auch nach fünfjähriger Nutzung einer Fläche als Grünland der Ackerstatus erhalten bleibt. „In der Angelegenheit habe ich mich an Kommissar Phil Hogan gewandt mit der Frage, welche juristischen Möglichkeiten es gibt, um für betroffene Landwirte eine vernünftige Lösung zu finden“, sagte Albert Deß.
05.05.15
Neumarkt: Urteil kritisiert
Telefon Redaktion


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