Ab 2016 rote Zahlen ?


MdB Alois Karl, Landrat Willibald Gailler, BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein, Vorstand Peter Weymayr, Ärztlicher Leiter Priv. Doz. Dr. Ulrich Schwemmer und der Leiter des Pflegedienst, Bernhard Krautz, (v.l.) trafen sich zu einem Fachgespräch

NEUMARKT. Sprecher des Neumarkter Klinikums und der Krankenhausgesellschaft warnten MdB Alois Karl vor den negativen Folgen des Krankenhausstrukturgesetzes.

Vor vier Wochen hat die Bundesregierung den Entwurf für das Gesetz, das ab 2016 gelten soll, auf den Weg gebracht. Mittlerweile befindet sich das Werk im Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages. Hinter Fachbegriffen wie Versorgungszuschlag, Fixkostendegressionsabschlag und Landesbasisfallwert lauere eine spürbare Absenkung der Krankenhausbudgets, das jede einzelne Klinik empfindlich treffen werde, hieß es.


BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein informierte Karl dahingehend, was der Regierungsentwurf im Allgemeinen für die deutsche und insbesondere bayerische Krankenhauslandschaft bedeuten werde: Das Abdriften nahezu jeder Klinik in die Verlustzone. Die meisten Krankenhausträger könnten darauf nur mit Rationierungen reagieren, die unweigerlich eine Verschlechterung der Behandlungsqualität nach sich ziehen werde – entgegen dem eigentlichen Ziel des Gesetzes, das ja eine Qualitätsoffensive in den deutschen Kliniken fördern soll.

Klinikvorstand Peter Weymayr sprach über die konkreten Auswirkungen des vorgesehenen Entwurfspapier für die Kliniken des Landkreises mit den Standorten in Neumarkt und Parsberg: nachdem man in den Vorjahren und aller Voraussicht nach auch im laufenden Jahr ein positives Betriebsergebnis erzielen konnte, werde das Krankenhausstrukturgesetz das Kommunalunternehmen bereits ab 2016 in die Verlustzone befördern.

Kumuliert auf fünf Jahre von 2017 bis in das Jahr 2021 stehen in Neumarkt 6,6 Millionen Euro, in Parsberg 0,5 Millionen Euro weniger an Erlösen zur Verfügung – bei konservativer Rechnung. Der demographische Wandel in Deutschland – mehr ältere Menschen mit einer höheren Lebenserwartung einhergehend mit dem medizinischen Fortschritt - werde vermutlich auch zu einer moderaten Zunahme an stationären Behandlungen führen, so die Vision im Klinikum Neumarkt.

Für diese zusätzlichen Behandlungen soll nach dem KHSG-Entwurf ein Abschlag auf stationäre Erlöse greifen, der fünf Jahre lang wirkt. Dabei steigern sich die Mindererlöse durch die Kürzungssystematik des KHSG von Jahr zu Jahr. Das bedeutet, dass in Neumarkt während dieser fünf Jahre 25 hochqualifizierte Arbeitsplätze in der Ärzteschaft und der Pflege nicht finanziert werden, in Parsberg immerhin zwei.

Eine Antwort auf die Finanzierung der ambulanten Notfallversorgung in den Krankenhäusern sei im Gesetzes-Regierungsentwurf nicht enthalten. Jede Klinik stelle rund um die Uhr an 365 Tagen das volle Equipment und Personal für eine hochwertige Notfallversorgung zur Verfügung. Nach einem Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus aus dem Jahre 2015 betragen die Behandlungskosten in einer Klinik durchschnittlich 126 Euro pro Fall, der nur mit 32 Euro von den Kassen vergütet wird, das heißt bei jeder ambulanten Notfallbehandlung im Krankenhaus fehlten rund 90 Euro. Wenn man bedenkt, dass mittlerweile 14.000 solcher Notfälle im Klinikum Neumarkt behandelt werden, ergebe sich eine weitere jährlich Deckungslücke von rund 1,3 Millionen Euro.

Die angekündigte Qualitätsoffensive sei dem Grunde nach zu begrüßen. Die Kliniken des Landkreises Neumarkt stünden seit Jahren für eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung. Dafür sei jedoch eine angemessene personelle, apparative und logistische Ausstattung vorzuhalten, die finanziert werden müsse. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz in der derzeitigen Form sei dies jedoch nicht darstellbar.

Landrat Willibald Gailler sieht angesichts der drohenden Erlöseinbußen eine zunehmende Belastung der kommunalen Haushalte. Denn dauerhafte Verlustvorträge kommunaler Krankenhäuser müßten deren Kommunen schlussendlich übernehmen. Das führe zu einem Verlust der kommunalen Handlungsfähigkeit und der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für eine geregelte Krankenhausversorgung sei gefährdet.

Vom Landrat, der Klinikleitung und der BKG ging daher der dringende Appell an den Neumarkter Bundestagsabgeordneten Alois Karl aus, im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch einzuwirken und die drohenden Verschlechterungen für die deutschen Krankenhäuser zumindest abzumildern.
06.07.15
Neumarkt: Ab 2016 rote Zahlen ?
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