An risikobehafteten Verkehrsbereichen sorgen Polizeibeamte insbesondere für die Sicherheit der Schulanfänger
NEUMARKT. Das Ende der Sommerferien ist in Sicht. Mit Schulbeginn am Dienstag nächster Woche starten viele Schüler und oberpfalzweit insbesondere 8807 „ABC-Schützen“ in einen neuen Lebensabschnitt.
Die Polizei im Landkreis Neumarkt hat auch in diesem Jahr die Schüler, die Verkehrsteilnehmer auf den Schulwegen und hier die Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht besonders im Blick.
Für Erstklässler und deren Eltern gilt es bereits vor dem ersten Schultag den Schulweg kennenzulernen und dabei Gefahrenstellen und Risiken ins Auge zu fassen.
Diese Tipps gibt das Polizeipräsidium Oberpfalz den Eltern und Kindern an die Hand:
Der Schulweg soll schon vor Schulbeginn gemeinsam mit den Kleinsten erkundet werden. Dabei sollen den Kindern Gefahrenbereiche und richtige Verhaltensweisen aufgezeigt werden.
Müssen dabei Straßen überquert werden, so sollte das möglichst an Ampelanlagen, Fußgängerüberwegen oder Fußgängerfurten, die durch Schulweghelfer abgesichert sind, geschehen. Ist das nicht möglich, so wird daran erinnert, nicht hinter Hindernissen wie beispielsweise einem Auto oder einer Hecke auf die Fahrbahn zu treten.
Kleidung und Schulranzen sollen auffällig und hell sein – das erhöht die Wahrnehmbarkeit. Reflektierende Elemente auf der Kleidung oder den Schultaschen stellen sinnvolle Ergänzungen dar.
Zeitdruck vermindert die Aufmerksamkeit der Kinder und erhöht somit auch das Unfallrisiko. Der Weg zur Schule soll daher geplant und rechtzeitig angetreten werden.
Schulanfänger sollten grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
Werden Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht oder abgeholt, so soll auf die vorschriftsmäßige Sicherung von Fahrern und Mitfahrern geachtet werden.
Die Polizei richtet den Blick in den ersten Schultagen an stark befahrenen Schulwegen wie auch vor Schulen und Kindergärten besonders auch auf Gurtmuffel. Obwohl die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes hinreichend belegt ist, zeige die Unfallstatistik immer wieder, dass viele Verkehrsteilnehmer den Gurt nicht anlegen. 65 von 291 tödlich verunglückten Personen in Autos waren im Jahr 2014 nicht durch einen Sicherheitsgurt gesichert.
Besondere Verantwortung tragen Fahrzeugführer auch gegenüber Kindern im Fahrzeug. Diese vorschriftsmäßig zu sichern ist Aufgabe der Fahrer.
Verhaltensregeln an Bushaltestellen:
Bushaltestellen sind keine Spielplätze
An den Haltestellen nicht drängeln und auf ausreichenden Abstand zum heranfahrenden Bus achten.
Niemals vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufen, sondern warten bis der Bus die Haltestelle verlassen hat.
Beim Aussteigen auf passierende Radfahrer und Fußgänger achten.
Jeder Verkehrsteilnehmer ist aufgerufen, zu Schulbeginn besonders aufmerksam zu sein, heißt es in dem Appell der Polizei.
Im Umfeld von Schulen herrsch wochentags ein großes Aufkommen an Fußgängern und Radfahrern. Das Motto laute deshalb: „Fuß vom Gas und bremsbereit sein, wenn sich Kinder am Fahrbahnrand befinden!“ Die gleiche Vorsicht gilt natürlich beim Passieren von Schulbushaltestellen.
Wie wichtig es ist, Kinder mit ihrem Schulweg vertraut zu machen und altersgerecht an eine sichere Verkehrsteilnahme heranzuführen, zeige die jährliche Bilanz der Schulwegunfälle.
Im Schuljahr 2014/2015 ereigneten sich im Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz 64 Schulwegunfälle. Dabei erlitten insgesamt 74 Schüler Verletzungen. In acht Fällen führten die Unfälle auch zu schweren Verletzungen. Glücklicherweise gab es in den vergangenen Schuljahren keine ums Leben gekommene Schüler.