NEUMARKT. Wegen einer umgehend notwendigen Reparaturmaßnahme im Straßenbereich der Weinbergerstraße auf Höhe des Anwesens 2 kann es bis voraussichtlich 30.Oktober zu Behinderungen kommen.
Da die Arbeiten im halbseitigen Wechsel durchgeführt werden, wird in der Weinbergerstraße zwischen der Einmündung Regensburger Straße und der Feldstraße eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Dabei kann die Weinbergerstraße nur von der Einmündung Regensburger Straße kommend befahren werden.
Aus der entgegengesetzten Richtung ist eine Durchfahrt während der Baumaßnahme nicht möglich. Auch das Einbiegen von der Feldstraße in die Weinbergerstraße mit Zielrichtung Einmündung Regensburger Straße ist nicht möglich.