Richtwerte vorgestellt


Der Gutachterausschuss stellte die aktuellen Bodenrichtwerte im Landkreis Neumarkt vor

NEUMARKT. Alle zwei Jahre veröffentlicht der Gutachterausschuss im Landkreis Neumarkt die aktuellen Bodenrichtwerte für das Landkreisgebiet.

Für den Bewertungszeitraum 2015/16 wurde die Liste komplett überarbeitet und am Freitag Landrat Willibald Gailler vorgestellt.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus Verkäufen abgeleitete und auf die jeweilige Lage spezifisch abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke. Die Werte sind Orientierungshilfe für den interessierten Laien und dienen dem Fachmann, der diese Werte modifizieren kann, als Berechnungsgrundlage für Gutachten. Die Bodenrichtwerte sind auch bei steuerlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer von Bedeutung.


Im Freistaat Bayern sind bei allen kreisfreien Städten und Landkreisen Gutachterausschüsse mit der Erfüllung der im Baugesetzbuch und der Gutachterausschussverordnung formulierten Aufgaben als unabhängiges, neutrales und selbständiges Sachverständigengremium bestellt. Notare und Gerichte sind verpflichtet, der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses alle Kauf- und Erbrechtsurkunden über Immobilien und Beschlüsse über Zwangsversteigerungen zu übermitteln. Alle Urkunden werden statistisch erfasst und gehen – soweit geeignet – in die Kaufpreissammlung ein. Der Gutachterausschuss erhält somit einen "vollständigen Marktüberblick", hieß es.

Der Gutachterausschuss im Landkreis Neumarkt besteht derzeit aus 14 ehrenamtlichen Mitgliedern. Diese setzen sich zusammen aus öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie den Finanz- und Baubehörden. Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die im Landratsamt Neumarkt beim Bauamt angesiedelt ist.

„Das gesamte Landkreisgebiet ist nun in Bewertungszonen eingeteilt. Dies ermöglicht in Zukunft die Weitergabe von noch aussagefähigeren Werten als bisher“ sagte der Landkreischef. Die Bodenrichtwertliste stelle auch ein wichtiges Instrument für die Kreisentwicklung dar, schließlich strebten der Landkreis und die Gemeinden an, durch günstiges Bauland möglichst vielen Bürgern den Bau und Erwerb von eigenen Immobilien zu ermöglichen.

Der Bodenrichtwert für eine bestimmte Gemarkung oder einen bestimmten Ortsbereich kann gebührenpflichtig bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bestellt werden.
23.10.15
Neumarkt: Richtwerte vorgestellt
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