NEUMARKT. Weil er den Anordnungen seines Bewährungshelfers nicht nachkam wanderte ein 40jähriger Mann jetzt für neun Monate ins Gefängnis.
Der Mann aus dem südlichen Landkreis konnte am Dienstag von der Neumarkter Polizei an seiner Wohnadresse angetroffen und festgenommen werden. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen eines Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht vor.
Der Beschuldigte wurde zur Verbüßung einer neunmonatigen Freiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg gebracht.
Im letzten Moment bezahlt
Mehr Glück hatte eine 22jährige Frau aus Neumarkt, gegen die ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorlag.
Die Frau wurde von Polizisten am Montag an ihrer Wohnadresse angetroffen. Allerdings konnte sie durch die Zahlung der Geldstrafe plus Verfahrenskosten in Höhe von 607 Euro den Vollzug des Haftbefehls abwenden.