Erneute Klage ?


BN-Regionalreferent Reinhard Scheuerlein (l.) mit Vertretern der Ortsgruppe Seubersdorf am betroffenen Waldrand

NEUMARKT. Der wieder aktuelle Plan, um Seubersdorf eine Umgehungsstraße zu bauen, stößt auf erheblichen Widerstand von Naturschützern.

Der Bund Naturschutz reagierte "mit Unverständnis" auf die entsprechende Absicht der Gemeinde Seubersdorf und der bayerischen Straßenbauverwaltung - und schloß nach dem ersten Erfolg eine erneute Klage gegen das Projekt nicht aus.

Die Naturschützer verwiesen auf die "Schlappe vor dem Verwaltungsgerichtshof" für die Umgehungsstraßen-Pläne und kündigte Widerstand dagegen an, "an den bisherigen Plänen für eine Ortsumfahrung festzuhalten". Bei einer Begehung vor Ort sicherte der BN-Regionalreferent für die Oberpfalz Reinhard Scheuerlein der Ortsgruppe die weitere Unterstützung des Verbands zu.


Die beabsichtigte Umfahrung war ursprünglich als Bestandteil der Bundesstraße B8 geplant worden, obwohl deren Abstufung zu einer Staatsstraße schon unmittelbar bevorstand. Mit dem "Trick der Aussetzung dieser Abstufung" sollte die "nur noch örtlich bedeutsame" Baumaßnahme dennoch als Bundesfernstraße realisiert werden, hieß es vom Bund Naturschutz. Doch dabei machte der Bayererische Verwaltungsgerichtshof nicht mit, so dass die entsprechende Klage der Naturschützer in Frühjahr 2016 zur Aufhebung der damaligen Planung führte (wir berichteten mehrfach).

Der Bund Naturschutz kritisiert, dass die gleiche Umfahrungsstraße nun kurzfristig als Staatsstraße geplant wird, obwohl sie überhaupt nicht im gültigen Staatsstraßenausbauplan enthalten sei. Außerdem habe sich nach Auffassung des BN am fehlenden Bedarf für die aufwändige Baumaßnahme seit der ersten Planung nichts geändert.

Dennoch sollten dafür mehr als 40.000 Quadratmeter Wald abgeholzt und der vorhandene ökologische wertvolle Waldrand auf etwa 900 Metern Länge zerstört werden, hieß es.

Bei einer Ortsbegehung mit Vertretern der BN-Ortsgruppe Seubersdorf bekräftigte Reinhard Scheuerlein die weitere Ablehnung dieser Trasse durch den Bund Naturschutz. "Ein derartiges Ausmaß an Naturzerstörung ist mit der geringen Verkehrsbedeutung der Straße nicht zu rechtfertigen und völlig unverhältnismäßig", sagte Scheuerlein. Außerdem müßten nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Frankenschnellweg in Nürnberg nun erhöhte Anforderungen umgesetzt werden, um nachzuweisen, dass die Planung umweltverträglich sei.

Scheuerlein schloss dabei ausdrücklich auch eine erneute Klage des Bundes Naturschutz nicht aus.

Die Naturschützer riefen dagegen das Staatliche Bauamt Regensburg und die Gemeinde Seubersdorf dazu auf, "nach anderweitigen Lösungen zu suchen und Verbesserungen an der Ortsdurchfahrt ins Auge zu fassen".
17.08.17
Neumarkt: Erneute Klage ?
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