Über drei Jahre Gefängnis

NEUMARKT. Die hinterhältige Radler-Falle in Berching wurde am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth mit drei Jahren und drei Monaten Haft gesühnt.

Auf diese Gefängnis-Strafe erkannte das Gericht bei dem 22jährigen Hauptangeklagten aus Berching. Ein ebenfalls angeklagter 17jähriger Jugendlicher muß für drei Wochen in den Jugendarrest.

Der 22jährige Mann hatte in der Nacht zum 20. Mai auf einem Radweg am Main-Donau-Kanal ein dünnes schwarzes Nylon-Seil quer über die Fahrbahn gespannt, dem dann auch prompt in den frühen Morgenstunden ein 54jähriger Radfahrer zum Opfer fiel. Der Radler erkannte die heimtückische Falle zu spät, fuhr mit dem Hals in das Seil und erlitt schwere Verletzungen (wir berichteten mehrfach, darunter auch direkt nach der Tat).


Im Juni berichtete dann neumarktonline, daß die Kriminalpolizei einen Tatverdächtigen festnehmen konnte.

Der 22jährige Angeklagte räumte vor Gericht die Tat ein, versicherte aber gleichzeitig, daß er niemanden verletzten wollte. Neben ihm stand ein 17jähriger Jugendlicher vor Gericht, der an der Errichtung der lebensgefährlichen Falle nicht direkt beteiligt war, der aber auch nichts dagegen unternommen hatte (wir berichteten vom Prozeß-Auftakt).

Der 22jährige Mann hatte an dem verhängnisvollen Abend zusammen mit Kumpels in einer Bar gefeiert und dabei Alkohol und auch Haschisch konsumiert. Als später dann aus Übermut ein am Ufer des Kanals befestigter Rettungsring ins Wasser geworfen wurde, zog der Berchinger den Reifen zurück ans Ufer und spannte die daran befestigte Leine quer über den Radweg.

Ein 54jährige Radfahrer fuhr Stunden später am Radweg entlang und verfing sich mit dem Hals in dem Seil. Er erlitt innere Blutungen des Kehlkopfs, einen Halswirbelbruch, Platzwunden und Prellungen und ist bis heute nur mehr eingeschränkt arbeitsfähig.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Haupttäter eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der "Mitläufer" solle zehn Monate Jugendstrafe mit überwiegend Bewährung erhalten; allerdings soll er davon drei Wochen Arrest absitzen, als Warnschuß quasi.

Der Verteidiger des nicht vorbestraften Haupt-Angeklagten beantragte für seinen Mandanten eine Bewahrungsstrafe von zwei Jahren - dem längsten Zeitraum, zu dem noch Bewährung ausgesprochen werden kann.

Das Gericht erkannte bei ihm aber auf drei Jahre und drei Monate Haft - und damit natürlich ohne Bewährung. Beide Angeklagten hatten kurz vor dem Urteilsspruch erklärt, daß ihnen die Tat "unendlich leid" tue.
13.12.17
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Telefon Redaktion


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