Gefährliche Böller


Illegale Feuerwerkskörper
Foto: Bundeszollverwaltung
NEUMARKT. Seit Donnerstag kann auch in Neumarkt Silvesterfeuerwerk gekauft werden.

Damit die farbenfrohen Feuerwerke sich nicht plötzlich zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt entwickeln, sollten einige Verhaltenstipps beachtet werden, sagte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf.

"Beim Silvesterfeuerwerk hat die Sicherheit ganz klar Vorfahrt. So farbenfroh und spektakulär das Feuerwerk funkelt und kracht – man sollte die explosive Wirkung der Knallkörper nicht unterschätzen. Denn jede Rakete und jeder Böller enthält Sprengstoff. Verbraucher sollten nur Feuerwerkskörper verwenden, die geprüft und unbeschädigt sind", so Scharf. Zugelassene Artikel sind erkennbar am CE-Zeichen und der Registriernummer. Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche Stelle in Europa den Feuerwerksartikel geprüft hat. Die Kennnummer "0589" steht beispielsweise für die deutsche Prüfstelle, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).


Nicht zugelassene Billigfeuerwerke, die meist illegal aus dem Ausland eingeführt werden, enthalten oft ein Vielfaches der zulässigen Sprengstoffmenge und bergen daher unkalkulierbare Risiken. Sie können eine bis zu 50 Mal größere Sprengwirkung als zugelassene Waren haben. Außerdem sollte beim Abbrennen auf genügend Abstand geachtet werden. Feuerwerkskörper explodieren in weniger als zwei Meter Entfernung mit einer Lautstärke von bis zu 160 Dezibel. Dieser Wert entspricht in etwa dem eines Presslufthammers oder eines startenden Düsenjets. Ein einziger Kracher kann bereits dauerhafte Hörschäden verursachen.

Schon ein paar einfache Verhaltensregeln können zu einem sicheren Silvesterfeuerwerk beitragen. Die wichtigsten Regeln sind: Spezielle Vorsicht ist im Hinblick auf Kinder geboten. Scharf: "Feuerwerkskörper dürfen nicht in die Hände von Kindern gelangen. Böller und Raketen sind kein Spielzeug." Abgebrannte Feuerwerksreste müssen verlässlich entsorgt werden. Das verhindert, dass sich Menschen an herumliegenden Feuerwerksresten verletzen und schont gleichzeitig die Umwelt.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren an Silvester und am Neujahrstag abgebrannt werden. In lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern oder Altersheimen sind Feuerwerke tabu. Nicht vergessen werden darf, dass auch Tiere in der Silvesternacht unter diesem für sie ungewohnten Lärm leiden.
28.12.17
Neumarkt: Gefährliche Böller
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