Großes Interesse


Groß war das Interesse an der Veranstaltungsreihe

NEUMARKT. Eine Vorsorgevollmacht soll ein hohes Maß an Selbstbestimmung ermöglichen, hieß es bei einer Vortragsreihe im Neumarkter Landratsamt.

Die Nachfrage an Informationen zu den Themen war jedes Mal so hoch, dass nicht einmal allen Interessierten Einlass zum großen Saal gegeben werden konnte.

Nun fand der letzte Teil der Vortragsreihe „Betreuungsrecht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht“ der Veranstaltergemeinschaft von Katholischer Erwachsenenbildung und Evangelischem Bildungswerk in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle des Landratsamtes, der Caritas Kreisstelle und dem Verein Brücke statt.

Der vorerst letzte Vortrag befasste sich mit der Vorsorgevollmacht, dem Instrument, eine gesetzlich Betreuung zu vermeiden. Diese gilt für den Fall, dass man aufgrund Alter, Gebrechlichkeit, Krankheit oder plötzlichen Notsituationen selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln.


Der Leiter von der Caritas–Kreisstelle Bernhard Schinner erklärte den Unterschied einer rechtlichen Betreuung und einer Vorsorgevollmacht. Er erläuterte, für welche Bereiche eine Vorsorgevollmacht erstellt werden kann und dass die Möglichkeit besteht, eine Person oder mehrere Personen zu bevollmächtigen.

Die Referentin Gertrud Heßlinger von der Betreuungsstelle in Landratsamt berichtete praxisbezogen, dass eine der Aufgaben der Betreuungsstelle das Beglaubigen von Vorsorgevollmachten ist. Sie sagte, dass es Angelegenheiten gibt, für die eine öffentliche Beglaubigung notwendig ist, und dass nur Notare und Betreuungsstellen eine Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen können. Manchmal sei auch zudem eine Beurkundung durch einen Notar erforderlich.

Oftmals werden Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht durcheinander gebracht. Die Patientenverfügung regelt ausschließlich medizinische Belange, eine Beratung beim Erstellen ist durch einen Arzt möglich. In einer Betreuungsverfügung kann man bestimmen, wer Betreuer werden soll, wenn man keine Vorsorgevollmacht erstellen möchte. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man eigenverantwortlich, wer rechtlich handeln kann, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage bin.

Wegen des großen Interesses planen die Veranstalter eine Wiederholung der gesamten Veranstaltungsreihe.
18.03.18
Neumarkt: Großes Interesse
Telefon Redaktion


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