Polizei mußte schießen

Feuchtwangen. Am Dienstag-Vormittag kam es im Wiesether Ortsteil Untermosbach zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch bei der Festnahme eines psychisch auffälligen Mannes.

Nach einem Familienstreit war der 24jährig Mann zunächst mit einem Traktor geflüchtet und hatte mehrere Fahrzeuge, darunter einen Rettungswagen und mehrere Streifenwagen, gerammt.

Angehörige hatten gegen 10.45 Uhr über Notruf die Polizei verständigt. Der 24jährige Mann war im Rahmen eines Familienstreites auf mehrere Familienmitglieder losgegangen. Gegenüber den eintreffenden Einsatzkräften von Rettungsdienst und Polizei zeigte sich der Mann von Beginn an unzugänglich. Er weigerte sich zunächst, aus dem Haus zu kommen.


Kurz darauf fuhr er allerdings unvermittelt mit einem Traktor aus dem Anwesen. Mit dem Gabelaufbau des Traktors rammte er einen Streifenwagen und einen Rettungswagen, die zu diesem Zeitpunkt unbesetzt waren. Ein Polizeibeamter verletzte sich, als er dem herannahenden Traktor mit einem Sprung zur Seite auswich.

In der Folge fuhr der Mann mit dem Traktor durch die Ortschaft Untermosbach und entzog sich auf diese Weise wiederholt der Festnahme durch die Polizei. Wiederholt rammte der Tatverdächtige dabei Einsatzfahrzeuge. Es kam zu einer akut lebensgefährlichen Einsatzsituation für die Polizeibeamten, als der Tatverdächtige unter anderem die Windschutzscheibe von Polizeifahrzeugen mit der Frontgabel durchstieß. Die Kollisionen mit den Einsatzfahrzeugen waren so heftig, dass die Frontgabel des Traktors schließlich abbrach.

Um die unmittelbare Lebensgefahr für die Einsatzkräfte und weitere Personen zu beenden, wurde von der Schusswaffe Gebrauch gemacht. Der dadurch verletzte Mann wurde notärztlich versorgt und in ein Krankenhaus gebracht. Für die anwesenden Personen und Einsatzkräfte stand vor Ort eine psychologische Betreuung zur Verfügung.

Die weiteren Ermittlungsmaßnahmen am Einsatzort wurden von Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach übernommen. Die Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs überprüft routinemäßig das Bayerische Landeskriminalamt. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet. Sie prüft derzeit, ob gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen eines versuchten Tötungsdelikts eingeleitet wird.
28.01.20
neumarktonline: Polizei mußte schießen
Telefon Redaktion


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