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Leserbriefe

"Öffentlicher" Widerspruch

Widerspruch zum "Bescheid über die Festsetzung eines Beitrages für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung"

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Begründung zu meinem Widerspruch:

1. Beitragshöhe nicht nachvollziehbar - Bitte um transparente nachvollziehbare Aufstellung! lt. Flyer zur Kläranlageneröffnungs der Stadt Berching sind Kosten von 3,5 Mio Euro für die Maßnahme entstanden
- Sanierung und Erweiterung der Kläranlage von 9000 EW auf 12000EW.
Ausserdem wurde 1994 für 90000 Euro eine Phosphatausfällstation eingesetzt; das ergibt zusammen 3,6 Mio Euro Gesamtkosten.

Die Stadt Berching hat vom Verursacher Rhein-Main-Donau AG für die Kläranlagenverbesserung vermutlich 3 Mio Euro erhalten, denn die Verbesserung war vor allem notwendig, da das geklärte Wasser aus der Kläranlage nun in das ruhende Gewässer Europakanal fließt statt wie vormals in die fließende Sulz.

Neben diesen Geldern gab es vermutlich noch staatliche Zuschüsse; auf alle Fälle wären meiner Meinung nach höchstens 600000 Euro von den Bürgern zu bezahlen. Da jedoch die Anlage mit diesen Kosten auch von 9000EW auf 12000EW erweitert wurde, sollten auch die Kosten von den Nutzern der Erweiterung zuerst bezahlt werden, und zwar zumindest soweit bis diese eine Höhe der Beiträge der Altnutzer erreicht haben.

Sollte ich mit diesem Widerspruch (Grund 1) falsch liegen, bitte ich um eine transparente Darstellung der Kosten.

2. Eine Kläranlage ist eine typische Investition, dessen Kosten verursachergerecht nach der eingleiteten Schmutzwassermenge (und Abwasser aus versiegelter Fläche) sinnvoll umgelegt werden könnten.

Dies hätte auch die Wirkung, dass mit der Ressource Wasser mehr kosten- und umweltbewußt umgegangen wird;
es kann nicht das Ziel sein, dass 12000EW in Berching 2100 Kibukmeter Schmutzwasser in die Kläranlage einleiten; dies würde einen Wasserverbrauch von 175 Liter pro Person und Tag bedeuten. - die Hälfte sollte das Ziel sein!

Das Bemessen der Beiträge nach Geschoßfläche hat mit dem Verursacherprinzip so wenig zu tun, wie vor zig Jahren das Zählen von Steckdosen bezüglich Stromgrundgebühr.
Es ist auch nicht sinnvoll den versiegelten Parkplatz eines Supermarktes mit einem Garten gleich zu behandeln, der die Kläranlage mit nichten belastet.
Bei der jetzigen Bemessung subventionieren die Gartenbesitzer die Parkplätze der Supermärkte mit Tausenden; und diejenigen die Wasser sparsamer verbrauchen diejenigen die gedankenlos Wasser verschwenden ebenfalls.
Diese Bemessungsart der Herstellungsbeiträge für die Kläranlagenkosten widerspricht also dem Verursacherprinzip, ist damit ungerecht und fördert die Verschwendung.
Mein Widerspruch ist - bitte diese Entscheidung zu überdenken und zu revidieren, und das ökologische und kostenmäßige Verursacherprinzip walten zu lassen; die Stromwirtschaft hat das Zählen von Steckdosen bereits überwunden.

Ich bitte um "Nachhaltiges Wirtschaften" nach Agenda 21.

3. Ich habe - wie viele andere - eine Zisterne gebaut, um die Ressourcen zu schonen; damit wird auch das System der Kläranlage samt Kanalnetz bei Regen weniger belastet. Es wäre fair auch diese Zukunftsinvestition zu honorieren und auf den Beitrag anzurechnen.

Da ich diesen Sachverhalt des Widerspruchs für "von öffentlichem Interesse" halte leite ich diesen als ÖDP-Kreisvorsitzender auch an die Presse.

Für Ihre Mühe und Antwort bedanke ich mich im Voraus

- mit sonnigen Grüßen :-)

Josef Neumeyer, 20.7.05
Telefon Redaktion


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