Grüne erringen Ausschuß-Sitz

NEUMARKT. Die CSU muß am Donnerstag einen Sitz im Kreisausschuß an die Grünen abgeben !

Wie bereits ausführlich berichtet hat der Verwaltungsgerichtshof im Fall einer niederbayerischen Gemeinde entschieden, daß eine kleine Partei nicht durch eine "Überrepräsentation" einer anderen Gruppe benachteiligt werden darf - jedenfalls dann nicht, wenn die Ungerechtigkeit durch ein anderes anerkanntes Auszählungsverfahren vermieden werden könnte.

Nach dem üblichen d`Hondtschen Verfahren erreicht die CSU acht Sitze im Kreisausschuß. Rein mathematisch würden der Partei aber nur sieben Sitze zustehen. Grüne/FDP hätten hier Anspruch auf 0,8 Sitze, haben aber nach d`Hondt gar keinen. Nach dem ebenfalls anerkannten Verfahren "Hare-Niemeyer" würden Grüne/FDP einen Sitz erhalten.

Deshalb greift hier das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. Die CSU muß in der Kreistagssitzung am Donnerstag einen Sitz abgeben.

Gleichzeitig erreichen die Grünen mit ihren drei Kreisräten gemäß der Geschäftsordnung Fraktionsstatus. Das heißt, daß die Bildung einer Gemeinschaft - bisher mit der FDP-Vertreterin - nicht mehr möglich ist.

UPW und SPD behalten ihre jeweils zwei Sitze im Kreisausschuß.

Am Donnerstag muß über die neue personelle Zusammensetzung des Kreisausschusses abgestimmt werden. Gleichzeitig wird über Änderungen beim Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Umweltausschuß entschieden.

Außerdem soll in der Sitzung am Donnerstag die Geschäftsordnung so geändert werden, daß sie die neue Rechtslage nach dem Urteil berücksichtigt.

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