Soll Polizei Satzungen durchsetzen ?

NEUMARKT. Die Stadt erwägt die Übertragung von ortsrechtlichen Befugnissen auf die Polizei. Dieses Vorhaben ist bei der Klausurtagung der Stadtverwaltung diskutiert worden.

Hintergrund ist, dass es viele Satzungen im Ortsrecht gibt, deren Einhaltung kaum oder nur ansatzweise von der Stadt selber überprüft werden kann, heißt es in einer Presse-Mitteilung aus dem Rathaus. So können Verstöße gegen die Satzungen nur selten kontrolliert und mit einem erheblichen Aufwand geahndet werden.

Deshalb wurde die Vorgehensweise in einigen anderen Kommunen angesprochen, wo wie etwa in Weiden die Polizei Aufgaben des "Kommunalen Vollzugsdienstes" übernommen hat. Der Vorteil ist laut Bürgermeister Erich Bärtl, dass die Polizei Verstöße sofort vor Ort ahnden kann und auch durch die Präsenz in der Lage ist, Verstöße dieser Art festzustellen. Für Oberbürgermeister Alois Karl könnte dies ein durchaus gangbarer Weg sein. "Allerdings müssen wir dazu einmal klären, welche Satzungen dafür in Frage kommen."

Die Idee einer Übertragung von Befugnissen aus dem kommunalen Vollzugsdienst auf die Polizei dürfte bei der Polizeiinspektion Neumarkt auf offene Ohren stoßen. Deren Leiter Helmut Lukas hat dies bereits vor Jahren einmal vorgeschlagen. Er erwartet dazu allerdings einen konkreten "Verwarnungsgeldkatalog", um die Durchführung zu erleichtern. Den soll die Verwaltung nun vorbereiten.

Rechtsdirektor Jürgen Kohler wird zu einer der nächsten Sitzungen des Verwaltungs- und Kultursenats die Satzungen durchgehen und für eine Übertragung der Befugnisse geeignete heraussuchen. Dann sollen sich die Stadträte mit dem Vorschlag und den näheren Details befassen. Gedacht ist auch daran, dass sich Vertreter der Stadtratsfraktionen das Vorgehen und die Einzelheiten der Abwicklung in Weiden ansehen.

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