Stundenweise Betreuung

NEUMARKT. (pde) – Eine Betreuung von zwei bis drei Stunden am Tag für pflegebedürftige Menschen mit Demenz, geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen bietet die Caritas-Sozialstation Neumarkt in Freystadt und Neumarkt an.

Diese Art der Betreuung ist nach Beobachtungen des katholischen Wohlfahrtsverbandes zwar noch weitgehend unbekannt, jedoch zunehmend im Kommen. Sie entwickelt sich als Alternative oder Ergänzung zur Tagespflege, bei der Betroffene den ganzen Tag über von Pflegerinnen und Pflegern eines ambulanten Dienstes betreut werden.

Das Angebot eignet sich aus Sicht der Caritas gut für Angehörige, die sich um die Betroffenen weitgehend selbst kümmern, aber auch einmal eine bestimmte Zeit am Tag für eigene Bedürfnisse oder nötige Besorgungen in Anspruch nehmen möchten. Die Pflegebedürftigen selbst erfahren vor allem in den Betreuungsgruppen, aber auch bei der Betreuung zu Hause Kontakte statt sozialer Isolation und werden geistig wie körperlich aktiviert. Dies tun Pflegerinnen und Pfleger oder auch qualifizierte Ehrenamtliche mit ihnen zum Beispiel durch Biographiearbeit, Gedächtnistraining, gemeinsame Spiele, Kochen, Basteln, Backen, Sitztanz oder Singen.

„Die Gruppen bei stundenweiser Betreuung sind meist nicht so groß wie jene in Tagespflegestätten, so dass auf die individuellen Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer besonders gut eingegangen werden kann“, hat die Pflegedienstleiterin der Ingolstädter Sozialstation, Renate Göbner, die neue Betreuungsart schätzen gelernt. Neben diesem pflegerischen Plus sei das Angebot auch in finanzieller Hinsicht für die Angehörigen interessant, „da diese Leistungen nicht auf ihr Pflegegeld angerechnet werden“. Denn nach dem Pflegeversicherungsgesetz gibt es die Möglichkeit, Leistungen zu bekommen, wenn die Pflegeperson, also der Angehörige, verhindert ist: „Das sind immerhin 1.432 Euro im Jahr“, so der Ingolstädter Sozialstationsleiter Josef Dürr, der ergänzt, was vielen noch nicht bekannt sei: „Diese Leistungen können nicht nur bei einer Verhinderung bis zu vier Wochen am Stück in Anspruch genommen werden, sondern auch auf verschiedene Tage aufgeteilt werden und kommen so den Bedürfnissen pflegender Angehöriger entgegen. Wenn ein Angehöriger seinen Pflegebedürftigen also einige Stunden am Tag betreuen lässt - sei es in einer Gruppe oder zu Hause - um diese Zeit für Einkäufe, Arztbesuch oder zur eigenen Erholung zu nutzen, kann er auch dafür die Leistungen erhalten.“ Voraussetzung: Die Pflegeperson hat den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens zwölf Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt.

Außerdem, fügt Göbner hinzu, „kann nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz für diese Art der Betreuung ein zusätzlicher Betrag bis zu 460 Euro jährlich in Anspruch genommen werden“.

Genauere Informationen über die einzelnen Caritasdienste mit Ansprechpartnern, Zeiten, Kurzinhalten und Kosten gibt es im Internet unter „www.caritas-eichstaett.de/12342.html“.

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