NEUMARKT. 25 000 Hektar der Landkreis-Fläche, das sind rund 18,5 Prozent, zählen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000. Dies wurde beim Jahresbericht des Naturschutzreferates im Landratsamt bekannt.
Die Ausweitung der FFH-Gebiete und die Neuabgrenzung der Landschaftsschutzgebiete bildeten einen Schwerpunkt der Arbeit. Das berichtet Pressesprecher Michael Gottschalk in seinem Jahresbericht 2004.
Europäischer Biotopverbund Natura 2000
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bildet zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie die Grundlage für ein länderübergreifendes Biotopverbundnetz unter der Bezeichnung Natura 2000. Die Bewertung der 1996 und 2001 von Deutschland gemeldeten Gebiete aus europäischer Perspektive ergab, dass für einige bedeutende Lebensraumtypen, aber auch einige Tier- und Pflanzenarten noch Ergänzungen erforderlich waren. Vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wurde daher für Bayern im Laufe des Jahres 2003 eine vorläufige Nachmeldekulisse erarbeitet. In einem so genannten Dialogverfahren in den Monaten Juni - August des vergangenen Jahres fand die Beteiligung der Öffentlichkeit, von Eigentümern und sonstigen betroffenen Institutionen statt. In diesem Verfahren mussten von den Sachbearbeitern zahlreiche Ortseinsichten durchgeführt werden und die Thematik wurde in vielen Gesprächen mit den Bürgern besprochen. Unter einem sehr großen zeitlichen Druck mussten für den Landkreis Neumarkt insgesamt 499 Einwendungen bezüglich 1638 Einzelflurstücken bearbeitet werden. Das Ergebnis dieses Dialogverfahrens wurde am 28.September 2004 von der Staatsregierung beschlossen
Für den Landkreis Neumarkt ergibt sich somit eine Fläche von insgesamt knapp 25.000 Hektar, die zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 gehören. Dies entspricht einem Anteil von 18,5 Prozent an der Landkreisfläche. Mit einer Fläche von annähernd 15.000 Hektar stellt der bereits im Jahre 2001 gemeldete Truppenübungsplatz dabei das größte Gebiet im Landkreis Neumarkt dar.
Landschaftspflege im Tal der Schwarzen Laber
Wie auch in den vergangenen Jahren war die untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Bewilligung staatlicher Zuwendungen aus dem Programm zur "Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken" mit sehr vielen Einzelmaßnahmen befasst, mit einem Finanzvolumen von ca. 640.000 Euro. Der Schwerpunkt der mit wenigen Ausnahmen unter der Trägerschaft des Landschaftspflegeverbandes Neumarkt e.V. durchgeführten Maßnahmen war wiederum die Pflege und Entwicklung ökologisch besonders wertvoller Magerrasen und die Pflege wertvoller Feuchtlebensräume in den ABSP-Projektgebieten "Tal der Schwarzen Laber", "Tal der Weißen Laber" und "Tal der Wissinger Laber".
Die zu Beginn des Jahres 2004 von der Bayerischen Staatsregierung angekündigten Mittelkürzungen im Bereich der Landschaftspflege hielten sich im Rahmen, so dass auch die unmittelbar von der unteren Naturschutzbehörde betreuten Artenhilfsmaßnahmen für hoch gefährdete Pflanzenarten zumindest teilweise ausgeführt werden konnten.
Neue Grenzen der Landschaftsschutzgebiete
Bereits im Jahr 2003 wurde für zwei Landschaftsschutzgebiete das Verfahren zur öffentlichen Auslegung durchgeführt. Es handelt sich hierbei um die relativ großen Landschaftsschutzgebiete Rohrenstädter Bachtal und Sindlbachtal. Beide sind Seitentäler der Schwarzach, die sich im Bereich des Albtraufes von Osten nach Westen erstrecken. Sie haben auf Grund ihrer Biotopausstattung und des landschaftlichen Reizes eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, sowie die Erholung der Menschen.
Anfang 2004 erlangten diese beiden Schutzgebiete durch den Beschluss des Kreistages Rechtsverbindlichkeit, so dass jetzt für die zwei Talzüge tragfähige Entwicklungsräume sowohl für die Bürger, als auch für die Gemeinden geschaffen wurden.
Weiterhin wurde begonnen das Landschaftsschutzgebiet entlang der BAB A3 konzeptionell zu überarbeiten. Es erstreckt sich in einem Streifen von 200 Metern beidseits der Autobahn über mehrere Gemeindegebiete. Die Abgrenzung orientiert sich nicht an naturräumlichen Gegebenheiten. Die Ausweisung dieses Streifens war eine Art Ausgleich für den Bau der Autobahn. In der nun begonnenen Überarbeitung wird versucht die Abgrenzung nach natürlichen, schützenswerten Gegebenheiten zu vollziehen. Dabei werden Teile des jetzigen Schutzgebietes in andere Schutzgebiete integriert bzw. es werden Teilbereiche zu Schutzgebieten arrondiert, andere nicht schutzwürdige Bereiche werden aus dem Schutzstatus entlassen. Als erste Grundlage hierfür dienen die Landschaftspläne der Gemeinden, die hierzu Aussagen machen. Der Bestand an Landschaftsplänen in diesem Bereich ist sehr aktuell. Es wird eine detailliertere Ausarbeitung folgen, die dann auch mit den Kommunen abgestimmt wird.
Die Städte Dietfurt und Berching haben relativ umfangreiche Änderungen der Schutzzone des Naturparks Altmühltal beantragt. Zur Vorbereitung dieses von der Regierung der Oberpfalz für den Bezirk Oberpfalz durchzuführenden Änderungsverfahrens fanden zahlreiche Gespräche und Ortstermine mit den Gemeinden statt.
Biberberatung
Die Zahl der Beratungsgespräche, bei von Biber verursachten Schäden bei den betroffen Landwirten, Teichbesitzer und Privatpersonen, durch Staunässe auf den Wiesen oder das Durchgraben des Teichdammes sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Hier sind nur ein paar wenige Probleme genannt, die vor Ort gelöst werden konnten, wie z. B. eine Drahthose um Bäume um vor dem Annagen durch den Biber zu schützen oder die Errichtung eines Elektrozaunes entlang eines Maisfeldes das am Bach angrenzt, damit ein Schutz der Feldfrüchte erreicht wird.
Bei schwierigen Problemen, wurde in Einzelfällen mit einer Abfanggenehmigung der Höheren Naturschutzbehörde der Biber in einer Lebendfalle gefangen um sie z. B. nach Portugal, Rumänien auszuwildern.
Umweltbildung
Im vergangenen Jahr fand zum ersten Mal an der Grund- und Hauptschule Velburg eine Umweltwoche statt.
Die Untere Naturschutzbehörde beteiligte sich mit dem Projekt "Leben an und im Gewässer". Der naturnahe Unterricht der sechsten Jahrgangstufe fand sowohl an einem Teich, der vor einem Jahr von der Hauptschule Velburg selbst angelegt worden war, als auch an einem Fließgewässer, dem Frauenbach in Velburg statt.
Mit Becherlupen und Kescher konnten die Schüler selbst die Unterschiede der zwei Gewässertypen erkunden, anschließend wurden die gesammelten Tiere und Pflanzen in den Becherlupen bestimmt und erläutert.
Es wurde wieder in einigen Schulen der Umweltbildungsunterricht als Ergänzung des Biologieunterrichtes unterstützt. Die Natur mit allen Sinnen erleben und sich in der Natur bewegen, war ein Aspekt der Maßnahme.