Lebenslänglich und Freispruch !

NEUMARKT/ALTDORF. Mit der Urteilsverkündung am Donnerstag-Spätnachmittag fand einer der spektakulärsten Prozesse des Jahres seinen Abschluß. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth unter Vorsitzendem Richter Helmut von Ciriacy-Wantrup sprach drei der vier Angeklagten schuldig, einer wurde freigesprochen.

Das Trio hatte den grausamen Flammentod des 53-jährigen Zygmunt R. auf dem Gewissen. Er starb am 5. Dezember 2002 qualvoll an der Feuerattacke, die er am 21. November des gleichen Jahres auf einer Parkbank am Altdorfer Ankerweiher erlitten hatte.

Das Gericht folgte in allen Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft:
  • Lebenslange Haft wegen Mordes für den Haupttäter Hermann Löhner;
  • Sieben Jahre (Jugend-) Freiheitsstrafe wegen Mordes für Jana T.;
  • Ein Jahr Haft für den Neumarkter Karsten S. (wegen unterlassener Hilfeleistung);
  • Freispruch für Roman L.
Den letzten Prozeßtag wollte sie sich nicht bis zur Urteilsverkündung zumuten, die Tochter des ermordeten Zygmunt R., Pauline Rudnicha. Links ihre Anwältin Inge Holzberger als Nebenklägervertreterin. Die Advokatin betreut die Hinterbliebene auch im Rahmen der Maßnahmen des "Weißen Ring".
Foto: Erich Zwick
Aufgrund der Anrechnung der U-Haft gilt die Strafe für Karsten S. als verbüßt und der gebürtige Neumarkter kann - wie er dem Gericht wissen ließ - seine Zeitungsträger-Tätigkeit wieder aufnehmen.

Am letzten Verhandlungstag wollte der Hauptangeklagte Hermann Löhner das Ruder noch herumreißen. Er brach sein beharrliches Schweigen, um das Gericht milde zu stimmen. Rührend will er sich um die Sandler und Obdachlosen im Park gekümmert, ihnen eine Bleibe verschafft und Polizei und Sanitäter gerufen haben, wenn fremde Hilfe gefragt war. Seine Fürsorge sei ihm aber schlecht gedankt worden, da ihn die Rettungskräfte des mehrfachen Mißbrauchs der Notrufnummer bezichtigten.

Diese Schilderung war selbst dem Verteidiger zu dick aufgetragen, so dass er den Redefluss seines Mandanten abrupt stoppte, was Oberstaatsanwalt Reinhard Lubitz nicht entging. Weshalb die Menschenfreundlichkeit plötzlich in Hass umschlug, vermochte dann der Landwirtssohn - seine Eltern bewirtschaften einen Hof mit 6o Hektar - nicht mehr zu erklären. Möglicherweise hatte er am Abend der Tat eine "Mordswut" im Bauch, weil er auf eine Bewerbung eine Absage erhielt. Ihm schwebte eine Ausbildung zum Sozialbetreuer (!) vor, da er von der Landwirtschaft nichts wissen wollte.

Der trauernden Tochter des Getöteten, die nicht mehr die Nerven hatte, den letzten Verhandlungstag komplett durchzustehen, sprach Rechtsanwalt Norbert Schulz auch im Namen seines freigesprochenen Mandanten Roman L. seine Anteilnahme und sein Mitgefühl aus. Vom gewaltsamen Tod ihres Vaters tief betroffen, hätte sie als Zeugin versucht, "den Leumund des Vaters zu reparieren."

Worte des Mitgefühls fand er aber auch für seinen unschuldig eingesperrten Mandanten, der 571 Tage hinter Gittern verbringen mußte. Dafür erhält er nun eine Haftentschädigung von elf Euro pro Tag abzüglich fünf Euro Verpflegungskosten-Pauschale.
Erich Zwick


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