NEUMARKT. Eine Autofahrerin transportierte mit einem Pferdeanhänger ein Trampolin - obwohl das bei einem grünen Kennzeichen nicht erlaubt ist.
Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind nämlich steuerbefreit und dürfen nur zu genau vorgegebenen Zwecken genutzt werden.
Am Mittwoch gegen 9 Uhr wurde aber eine 29jährige Autofahrerin mit Pferdeanhänger an der Straße An der Bahn in Freystadt angehalten, da sie den erforderlichen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte.
Bei der Überprüfung des Pferdeanhängers wurde festgestellt, dass der nicht der Zulassung entsprechend beladen war. Im Anhänger befanden sich ein Trampolin, Gymnastikbälle und ein Sprungbrett.
Die Weiterfahrt mit dem Gefährt wurde unterbunden und die Gegenstände mußten umgeladen werden.