Verunsicherte Arbeitgeber


Der "Runde Tisch" zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge im Spiegelsaal der Regierung
Foto: Regierung
NEUMARKT. Im Neumarkter Landratsamt wurde eine "Clearingstelle" eingerichtet, die Arbeitgebern bei der Anstellung von Flüchtlingen helfen soll.

Asylbewerber sind nämlich begehrte Arbeitskräfte - allerdings werden auch Neumarkter Firmen von der unklaren Bleibeperspektive verunsichert.

Bei der Regierung der Oberpfalz wurde jetzt ein weiterer "Runder Tisch" zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge durchgeführt

Regierungspräsident Axel Bartelt hatte zum zweiten Mal zum "Runden Tisch" zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in den Großen Spiegelsaal der Regierung eingeladen. Handwerkskammer-Präsident Dr. Georg Haber, Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Helmes, Arbeitsamts-Chefin Gabriele Anderlik, Regierungsvizepräsident Christoph Reichert und die Vertreter aller Ausländerbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte der Oberpfalz kamen zusammen, um sich zu diesem Thema auszutauschen. Erstmals mit dabei waren auch die Kirchen.


Bartelt dankte für den großen Einsatz bei der Ausbildung und Weiterqualifizierung von Flüchtlingen und den Kirchen vor allem für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Derzeit durchlaufen knapp 800 Flüchtlinge eine Ausbildung in der Oberpfalz, die meisten davon waren als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereist.

Die Berufsausbildungsmöglichkeiten von Asylbewerbern oder Geduldeten hängen im Einzelfall von der konkreten aufenthaltsrechtlichen Situation ab, die dem ausbildungswilligen Betrieb oftmals nicht oder nur teilweise bekannt ist. Deshalb hatte der Regierungspräsident beim ersten „Runden Tisch“ zu Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge vor rund einem Jahr angeregt, Clearingstellen bei der Regierung der Oberpfalz und den Ausländerbehörden einzurichten.

Dies wurde erfolgreich umgesetzt. Auch in der Ausländerbehörde des Neumarkter Landratsamt wurde eine "Clearingstelle" eingerichtet „Die Beratung und Zusammenarbeit der Ausländerbehörden mit den Verbänden funktioniert dadurch weitgehend reibungslos“, fasste der Regierungspräsident zusammen.

An die Clearingstellen können sich Betriebe wenden, bevor sie einem Asylbewerber einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag anbieten. Sie erhalten dort eine „Grobauskunft“, wie hoch die Bleibeperspektiven einzelner Personen sind. Damit könne sich ein Betrieb viel Ärger ersparen. Auch die Kammern hätten mit verstärkter Kommunikation zum Thema dazu beigetragen, Probleme im Vorfeld zu verhindern.

Wichtige Kriterien, damit eine Ausbildung während des Asylverfahrens von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) bei der Regierung der Oberpfalz oder von den Ausländerbehörden der Landratsämter genehmigt wird, sind weiterhin unverändert die Bleibeperspektive, die Integrationsleistungen und die Mitwirkung der Asylbewerber an der Identitätsklärung. Ausschlussgrund sei nach wie vor, wenn ein Mensch zum Beispiel straffällig geworden ist.

In Einzelfällen gestaltete sich die Identitätsklärung vor allem für junge Afghanen schwierig. Um dieser Sache nachzugehen, besuchte Regierungspräsident Axel Bartelt zusammen mit HWK-Präsident Dr. Georg Haber und IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Helmes den afghanischen Generalkonsul in München und erörterten mit diesem die Situation.

Die Zentrale Ausländerbehörde bei der Regierung der Oberpfalz hat in der Vergangenheit vor allem bei Asylbewerbern, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereist waren, integrationswillig waren und erkennbar zur Identitätsklärung beigetragen haben, das ihr eingeräumte Ermessen zugunsten dieser Menschen ausgeschöpft und ihnen eine Chance im Rahmen der sogenannten "3+2-Regelung" gegeben. Auf der anderen Seite wurde bei abgelehnten Asylbewerbern, die insbesondere wegen einer Straftat verurteilt waren, priorisiert und konsequent die Abschiebung eingeleitet. Dieses Vorgehen fand Zustimmung bei allen Beteiligten.

Jede Entscheidung zu Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnissen bleibe aber weiterhin eine Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Ausländerbehörde, die dafür einen Ermessensspielraum habe, hieß es. „Mit dem Gespräch wollen wir Planken für den Ermessensgebrauch aufzeigen um einen möglichst einheitlichen Vollzug in der Oberpfalz zu erreichen“, so der Regierungspräsident.
23.05.18
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