Dienstaufsichts-Beschwerde gestellt


Kurz vor dem Volksfestzug im letzten Jahr demonstrierten Tierschützer vor dem Neumarkter Rathaus mit Fotos gegen den Privat-Zoo
Foto: Archiv/ Aktionsgruppe Tierrechte Bayern
NEUMARKT. Wegen des in die Schlagzeilen geratenen Klein-Zoos wurde jetzt gegen einen Veterinäramts-Mitarbeiter Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt.

Tierschützer machen die Neumarkter Behörde dafür verantwortlich, daß in dem Klein-Zoo noch immer Gibbons im alten Gehege gehalten werden, das "nun seit vier Jahren nicht den aktuellen Mindeststandards entspricht".

neumarktonline hatte im Juli letzten Jahres mehrfach über die Kritik der Tierschützer berichtet, die das Neumarkter Unternehmen als "wohl schlimmsten Zoo der Oberpfalz" bezeichneten. Es war von "verletzten Vögeln, verhaltensgestörten Affen, verdreckten Gehegen, nacktem Betonboden und stinkenden Wasserkloaken" die Rede.

Gegen Ende des Jahres gab der Zoo schließlich einen Teil seiner Tiere in andere Hände ab.


Weil nach ihrer Meinung nicht genug für die verbliebenen Tiere getan wurde, erhob die "Aktionsgruppe Tierrechte Bayern" jetzt in einem Schreiben an Landrat Willibald Gailler auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachgebietsleiter des Neumarkter Veterinäramtes.

Weil das Gibbongehege nicht den Mindestanforderungen an das Säugetiergutachten von 2014 entsprach, forderte das Landratsamt Neumarkt den Betreiber im letzten Jahr auf, ein neues Gehege bis März 2018 zu bauen, heißt es von den Tierschützern. Dem sei der Betreiber allerdings bis heute, rund zwei Monate nach Ablauf der Frist, nicht nachgekommen.

Das Veterinäramt habe der Aktionsgruppe Tierrechte Bayern am Donnerstag schriftlich mitgeteilt, daß das angestrebte Bauende im März 2018 wegen "Schwierigkeiten bei der Materiallieferung" nicht gehalten werden konnte. Dem Betreiber des Jura-Zoos sei deshalb eine Fristverlängerung gewährt worden.

Die Gibbons würden sich aber nach wie vor im alten Gehege befinden, das nun seit vier Jahren nicht den aktuellen Mindeststandards entspreche, heißt es von den Tierschützern. „Das was hier passiert ist Arbeitsverweigerung“, sagte Sprecher Simon Fischer, „die beiden Gibbons hätten längst beschlagnahmt werden müssen“.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nach einer Strafanzeige von PETA Deutschland deckten nach Angaben der Aktionsgruppe einen "weiteren Skandal" auf: Der Betreiber des Jura Zoo verfüge überhaupt nicht über die nötige Zoo-Genehmigung (wir berichteten). „Die Voraussetzungen diese Genehmigungen zu erteilen, konnten bisher (...) nicht erfüllt werden“, heiße es in den Verfahrensakten. Darin beschrieb das Veterinäramt auch, dass der Waschbär im zu kleinen Gehege und in Einzelhaltung gelitten habe und die Storch- und Gibbonhaltung nicht tierschutzgerecht sei.

"All dieses Leid hätte den Tieren im Jura-Zoo erspart werden können, da das Veterinäramt einen solchen Zoo ohne die erforderliche Genehmigung nicht hätte dulden dürfen", hieß es.
25.05.18
Neumarkt: Dienstaufsichts-Beschwerde gestellt
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