NEUMARKT. Ein Traktorfahrer erhielt in Deining bei einer Kontrolle Schwierigkeiten mit der Polizei, weil er Pflastersteine geladen hatte.
Das ist natürlich grundsätzlich nicht verboten, allerdings handelte es sich bei dem Fahrzeug um einen steuerbefreiten Traktor und Anhänger mit sogenanntem Wiederholungskennzeichen.
Damit dürfen nur land- oder forstwirtschaftlichen Aufgaben erfüllt werden - wozu der Transport von Pflastersteinen wohl eher nicht zählt.
Bei der Kontrolle am Donnerstag gegen 14.20 Uhr wurde dem 64jährigen Traktorfahrer deshalb ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen.