Messerstecher in Disko

NEUMARKT. Ein junger Neumarkter wurde in der Nacht in einer Neumarkter Disko mit einem Messer niedergestochen. Der mutmaßliche Täter wurde gefaßt.

Das Opfer erlitt nach Angaben der Polizei eine Stichwunde im Oberkörper. Es besteht aber keine Lebensgefahr. Die Polizei ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdelikts.

In den frühen Morgenstunden des Samstags kam es in der Diskothek in der Ingolstädter Straße in Neumarkt zu der folgenschweren Auseinandersetzung. Ein 22jähriger Mann aus Neumarkt konnte im Rahmen der Sofortfahndung im Tatortnahbereich widerstandslos festgenommen werden.


Kurz vor 6 Uhr war es in der Disko zunächst zu einer Streitigkeit gekommen, an der Angehörige des Sicherheitspersonals, das spätere Opfer und auch der spätere Täter beteiligt waren. Während des Gerangels verletzte ein 22jähriger Neumarkter den 24jährigen Diskobesucher vermutlich mit einem Taschenmesser im Bereich seines Oberkörpers.

Das Opfer wird nun stationär in einem Krankenhaus behandelt, teilte die Polizei am Samstag-Mittag mit. Trotz seiner Stichwunde bestand zu keinem Zeitpunkt Lebensgefahr für den Neumarkter.

Die konkrete Motivlage ist bislang ungeklärt. Sowohl der mutmaßliche Täter wie auch das Opfer waren nicht unerheblich alkoholisiert.

Da der 22jährige mutmaßliche Täter - ein gebürtiger Kroate - unmittelbar nach der Tat aus der Disko flüchtete, wurden von der Neumarkter Polizei sofort großangelegte Fahndungsmaßnahmen gestartet, bei denen auch ein Hubschrauber der Polizei eingesetzt war. Nach etwa einer Stunde stellte sich der 22jährige Mann vermutlich wegen des Fahndungsdrucks der Polizei und wurde widerstandslos festgenommen.

Die Kriminalpolizei Regensburg hat nun in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Ermittlungen wegen eines versuchten Tötungsdelikts übernommen. Ein Taschenmesser konnte als mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt werden.

Nach derzeitigem Stand ist für Sonntag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eine Vorführung des Tatverdächtigen bei dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgesehen. Der Richter wird über die Haftfrage entscheiden.
09.06.18
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Telefon Redaktion


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