Der Zoll Regensburg prüfte nur 84 Betriebe der Branche, kritisierte die Gewerkschaft
NEUMARKT. Reinigungsfirmen im Landkreis Neumarkt geraten nur selten ins Visier des Zolls, bemängelt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Nach Angaben der Gewerkschafter überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Regensburg im vergangenen Jahr in der Gesamt-Region insgesamt nur 84 Reinigungsunternehmen.
Die Oberpfälzer Bau-Gewerkschaft spricht von „Gelegenheitsvisiten“ der Zöllner. „Der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit fehlt es an Personal, um illegale Machenschaften in allen
Wirtschaftsbereichen konsequent zu verfolgen“, sagt Bezirksvorsitzender
Christian Lang. Komme es dann doch zur Prüfung, gebe es in der Reinigungsbranche
häufig etwas zu beanstanden.
So deckte das Hauptzollamt Regensburg im letzten
Jahr einen Schaden von rund 78.000 Euro wegen nicht gezahlter Steuern und
Sozialabgaben auf. Dies hat das Bundesfinanzministerium der Grünen-
Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf Anfrage mitgeteilt. Danach
leiteten die Beamten 69 Ermittlungsverfahren gegen Reinigungsfirmen in der Gesamt-Region
ein. Zahlen für den Landkreis Neumarkt lagen nicht vor.
„Die Zahlen zeigen, dass so manche Chefs in der Gebäudereinigung weiterhin auf
schmutzige Praktiken setzen. Denn wer Löhne drückt oder Sozialabgaben prellt, der
schadet nicht nur dem Staat und den Sozialkassen, sondern verzerrt auch den
Wettbewerb“, so Lang.
Nur wenn sich alle Unternehmen an die gleichen Standards
hielten, könne die Branche zum „Saubermann“ werden. Dazu gehöre insbesondere die richtige Bezahlung. In der Gebäudereinigung gilt derzeit
ein Mindestverdienst von 10,30 Euro pro Stunde. Glas- und Fassadenreiniger müssen
einen Stundenlohn von 13,55 Euro bekommen. Diese Löhne seien für alle
Reinigungsfirmen im Landkreis Neumarkt verpflichtend. Das werde
ebenfalls vom Zoll kontrolliert.
Um auf ein „solides Kontroll-Level“ zu kommen, fordert die IG Bau mehr Personal für
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Bundesweit seien mindestens 10.000 Beamte
notwendig. Auch höhere Bußgelder und Strafen würden die Arbeitgeber deutlich stärker
abschrecken, sagt Lang.
Österreich gehe hier viel drastischer vor: Dort liege das
Strafmaß für Lohn-Prellerei auf Baustellen bei 1000 bis 10.000 Euro pro
unterbezahltem Mitarbeiter. Sind mehr als drei Mitarbeiter vom Betrug betroffen, winke
ein Bußgeld in Höhe von 2000 bis 20.000 Euro. Bei wiederholtem Verstoß seien bis zu
50.000 Euro fällig – zu zahlen vom Arbeitgeber. Und zwar für jeden Arbeitnehmer, der
um seinen Lohn gebracht wurde.