IG Bau will mehr Kontrollen


Der Zoll Regensburg prüfte nur 84 Betriebe der Branche, kritisierte die Gewerkschaft

NEUMARKT. Reinigungsfirmen im Landkreis Neumarkt geraten nur selten ins Visier des Zolls, bemängelt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

Nach Angaben der Gewerkschafter überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Regensburg im vergangenen Jahr in der Gesamt-Region insgesamt nur 84 Reinigungsunternehmen.

Die Oberpfälzer Bau-Gewerkschaft spricht von „Gelegenheitsvisiten“ der Zöllner. „Der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fehlt es an Personal, um illegale Machenschaften in allen Wirtschaftsbereichen konsequent zu verfolgen“, sagt Bezirksvorsitzender Christian Lang. Komme es dann doch zur Prüfung, gebe es in der Reinigungsbranche häufig etwas zu beanstanden.

So deckte das Hauptzollamt Regensburg im letzten Jahr einen Schaden von rund 78.000 Euro wegen nicht gezahlter Steuern und Sozialabgaben auf. Dies hat das Bundesfinanzministerium der Grünen- Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf Anfrage mitgeteilt. Danach leiteten die Beamten 69 Ermittlungsverfahren gegen Reinigungsfirmen in der Gesamt-Region ein. Zahlen für den Landkreis Neumarkt lagen nicht vor.


„Die Zahlen zeigen, dass so manche Chefs in der Gebäudereinigung weiterhin auf schmutzige Praktiken setzen. Denn wer Löhne drückt oder Sozialabgaben prellt, der schadet nicht nur dem Staat und den Sozialkassen, sondern verzerrt auch den Wettbewerb“, so Lang.

Nur wenn sich alle Unternehmen an die gleichen Standards hielten, könne die Branche zum „Saubermann“ werden. Dazu gehöre insbesondere die richtige Bezahlung. In der Gebäudereinigung gilt derzeit ein Mindestverdienst von 10,30 Euro pro Stunde. Glas- und Fassadenreiniger müssen einen Stundenlohn von 13,55 Euro bekommen. Diese Löhne seien für alle Reinigungsfirmen im Landkreis Neumarkt verpflichtend. Das werde ebenfalls vom Zoll kontrolliert.

Um auf ein „solides Kontroll-Level“ zu kommen, fordert die IG Bau mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Bundesweit seien mindestens 10.000 Beamte notwendig. Auch höhere Bußgelder und Strafen würden die Arbeitgeber deutlich stärker abschrecken, sagt Lang.

Österreich gehe hier viel drastischer vor: Dort liege das Strafmaß für Lohn-Prellerei auf Baustellen bei 1000 bis 10.000 Euro pro unterbezahltem Mitarbeiter. Sind mehr als drei Mitarbeiter vom Betrug betroffen, winke ein Bußgeld in Höhe von 2000 bis 20.000 Euro. Bei wiederholtem Verstoß seien bis zu 50.000 Euro fällig – zu zahlen vom Arbeitgeber. Und zwar für jeden Arbeitnehmer, der um seinen Lohn gebracht wurde.
21.06.18
Neumarkt: IG Bau will mehr Kontrollen
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