NEUMARKT. Müllgefäße dürfen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Darauf wies das Landratsamt hin.
Überfüllte Tonnen werden nicht entleert, heißt es in einer Presse-Mitteilung aus aktuellem Anlaß. Die Müllwerker dürfen nicht zuletzt auch aus Arbeitsschutzgründen keine übervollen Tonnen mehr bewegen.
Für Mehrmengen an Restmüll kann man sich einen Zusatzmüllsack kaufen. Sollte dauerhaft mehr Restmüll anfallen, als die Restmülltonne fassen kann, muss ein größeres Restmüllgefäß beschafft werden. Auch im Sinne der Gebührengerechtigkeit sei es nicht hinnehmbar, dass übervolle Tonnen geleert werden.
Man soll Abfälle auch nicht in die Tonnen stampfen. Bei Tonnen mit verdichtetem Müll bleibe oftmals der Inhalt als Ganzes oder teilweise in der Tonne hängen. Man darf übrigens auch keine Abfälle neben die Tonnen stellen.
Alle Müllgefäße müssen am Abfuhrtag um 6 Uhr bereit stehen. Das betrifft Restmülltonnen, Papiertonnen, Biotonnen, Biosäcke und Gelbe Säcke. Müllgefäße, die nicht oder nicht rechtzeitig zur Abfuhr bereitstehen, können nicht nachträglich geleert werden.
Bei Baustellen müssen die Mülltonnen und Wertstoffsäcke zur nächsten befahrbaren Straße gebracht werden.
Weitere Informationen gibt es im Landratsamt unter Telefon 09181/470-209.