NEUMARKT. Der Gemeinderat in Berg hat einstimmig eine „Satzung über die Gestaltung des Schlosses in Berg zum Schutz des historischen Erscheinungsbildes“ erlassen.
Die Satzung tritt zum 1. Januar in Kraft.
Das Schloss in Berg sei ein wesentlicher Teil der lokalen Geschichte von Berg über einen Zeitraum von rund 900 Jahren, sagte Bürgermeister Helmut Himmler. In den Gemäuern wehe quasi „der Wind und der Geist der Jahrhunderte“. Es sei auch die gemeinsame Verpflichtung, das relativ gut erhaltene und teilweise sanierte Denkmal für die kommenden Generationen zu erhalten.
Die Eigentümer der Schlossanteile hätten unterschiedliche Gestaltungsziele ihres Eigentums und das kollidiere mitunter mit den Anforderungen des Denkmalschutzes.
Daher sei es - so der Bürgermeister - erforderlich, einen verbindlichen Rahmen für künftige Bau- und Gestaltungsmaßnahmen in Form einer Gestaltungssatzung zu erlassen.
Ohne diese Vorgaben durch klares Ortsrecht würde das Schloss zu einer "beliebigen Wohnanlage verkommen" und damit ginge zwangsläufig die Denkmaleigenschaft verloren. Durch die Vorgaben der Satzung können andererseits bei Baumaßnahmen staatliche Fördergelder abgerufen werden.