Im Berger Rathaus wurde ein „Managementplan“ diskutiert
NEUMARKT. Zahlreiche Eigentümer von Waldflächen sowie Behördenvertreten waren auf Einladung der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung der Oberpfalz ins Berger Rathaus am Sophie-Scholl-Platz gekommen, um über die Erstellung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet zwischen Langenthal und Bischberg Informationen zu erhalten und die Thematik mit den anwesenden Fachleuten zu diskutieren.
Tobias Maul als Vertreter der Naturschutzbehörde wies darauf hin, dass im 67 Hektar großen Waldgebiet mit ehemaligem Steinbruch das sogenannte Verschlechterungsverbot für das FFH-Gebiet gelte, die übliche Waldbewirtschaftung aber weiterhin möglich sei.
Natura 2000 sei die Bezeichnung für ein europäisches Netz schutzwürdiger Gebiete, das die Europäische Union im gesamten Gebiet der Mitgliedstaaten errichtet hat. Dieses Projekt sei ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung des "Übereinkommens über die Biologische Vielfalt", das 1992 anlässlich der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro unterzeichnet wurde.
Hauptziele von Natura 2000 sind der Erhalt des heimischen Naturerbes, aber auch die Sicherung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Landnutzung durch die Landwirte und Waldbesitzer. Für jedes der festgesetzten FFH-Gebiete soll nunmehr ein Managementplan erstellt werden, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten, die letztlich Grund für die Aufnahme in das Netzt Natura 2000 waren, zu sichern.
2019 und 2020 soll die fachliche Erhebung und Zustandsbewertung mit Kartierung der Flächen am „Höllberg“ erfolgen und danach werden die vorgeschlagenen Umsetzungsmaßnahmen mit den Beteiligten sowie den Fachbehörden am „Runden Tisch“ abgestimmt.
Bei der Diskussion im Rathaussaal wurden insbesondere Befürchtungen hinsichtlich möglicher Einschränkungen der privaten Waldbewirtschaftung laut. Dazu sagte Bürgermeister Helmut Himmler, dass es selbstverständlich Zielkonflikte zwischen dem Privatinteresse und der Gemeinwohlorientierung geben könne. Der Wald sei eben nicht unbeschränktes Eigentum, sondern Lebensraum für zahlreiche Arten, Sauerstoffspender, Wasserspeicher, unverzichtbarer Faktor für das lokale Kleinklima oder auch Raum für Erholung. Das Bayerische Waldgesetz gelte ohnehin für die Staats-, Gemeinde- Kirchen- und Privatwälder. Insgesamt gehe es um den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Wälder in jeder Gemeinde und daher sei die gemeinsame Umsetzungsplanung für das FFH-Gebiet „Höllberg“ in der Gemeinde Berg von großer Bedeutung für die Zukunft.
Die Gemeinde Berg werde das Projekt nachhaltig unterstützen und ein positiver Prozess sei nur durch Einbeziehung der Grundstückseigentümer mit stetiger Überzeugungsarbeit möglich. Mit der Ausweisung von zwei Naturwaldprojekten im Rohrenstädter Tal und bei Hausheim habe man in dieser Hinsicht in den letzten Jahren gute Erfahrungen gemacht. Man habe eigentlich immer – so der Bürgermeister – eine breite Unterstützung in der Bevölkerung bei ökologischen Maßnahmen zur Sicherung der Lebensgrundlagen.