Der Herbst auf den Straßen erfordert erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr.
Weniger als 1,6 Millimeter Profiltiefe darf ein Reifen nicht haben
NEUMARKT. Erste Frost-Warnungen für die Nacht hat es im Landkreis schon gegeben: die „dunkle Jahreszeit“ hat zweifelsfrei bereits begonnen.
Das ist besonders für Autofahrer wichtig - und hier für die „Augen“ ihrer Autos. Die Neumarkter Polizei überprüfte jetzt in der Neumarkter Innenstadt die Beleuchtungseinrichtungen.
An der Unteren Marktstraße fand eine Kontrollaktion statt, bei der neben Beamten der Neumarkter Polizei auch die Kreisverkehrswacht beteiligt war. Im Rahmen dieser Aktion wurde insbesondere Augenmerk auf die Beleuchtungseinrichtungen der kontrollierten Fahrzeug gelegt.
Gerade in der „dunklen Jahreszeit“ sollte jedem Autofahrer bewusst sein, dass eine funktionierende Beleuchtung für die Verkehrssicherheit von besonderer Bedeutung ist, sagte der Chef der Neumarkter Polizei, Polizeidirektor Michael Danninger.
In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass Autofahrer im Oktober in den Werkstätten der Kfz-Innung die Beleuchtung ihres Fahrzeugs kostenlos überprüfen lassen können.
Polizei und Kreisverkehrswacht kontrollierten in der Neumarkter Innenstadt Fahrzeugbeleuchtungen - in der Bildmitte der Neumarkter Polizei-Chef Michael Danninger
Foto: Polizei
Diese Tipps gibt die Polizei für die „dunkle Jahreszeit“:
Zeitverzögerungen sollten bei allen Fahrten einkalkuliert werden.
Wegen der früh einbrechenden Dunkelheit ist „Sehen und Gesehen werden" gerade in Herbst- und Wintermonaten für alle Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
Durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse in der „dunklen“ Jahreszeit verschmutzen die Scheinwerfer schneller und müssen regelmäßig gereinigt werden.
Die Fahrgeschwindigkeit soll stets den Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepaßt werden, nach der Devise: „Fahr langsam - es eilt!“
Der Bremsweg kann sich bei nasser Straße nahezu verdoppeln. Dies muss gerade vor Kreuzungen und Fußgängerüberwegen berücksichtigt werden.
Nebel und überfrierende Nässe sind insbesondere in Flussniederungen sowie auf Brücken und Waldschneisen zu erwarten. Besondere Vorsicht ist an diesen Orten geboten! Beträgt die Sichtweite bei Nebel weniger als 50 Meter, darf nur noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern gefahren werden.
Laub und Fahrbahnverschmutzungen, oft verursacht durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, erhöhen die Rutschgefahr und das Schleuderrisiko. Gerade in landwirtschaftlich genutzten Gebieten gilt es daran zu denken.
Wenn die Nebelschlussleuchte benutzt wird, dann nur wenn die Sichtweite nicht mehr als 50 Meter beträgt. Nachfahrende Verkehrsteilnehmer werden sonst massiv geblendet. Der Missbrauch kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro geahndet werden.
Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden muß man mit Wildwechsel rechnen - also an entsprechenden Gefahrenstellen die Geschwindigkeit reduzieren.
Zahlreiche Aktionen bei Kfz-Werkstätten und den Verkehrssicherheitsorganisationen bieten die Möglichkeit zum Lichttest.
Scheiben und Scheibenwischer sollten genau in Augenschein genommen werden. Ist die Scheibe innen oder außen verschmutzt, so kann dies die Sicht massiv beeinträchtigen. Defekte Wischer sind auszuwechseln. Ausreichender Frostschutz im Scheibenwaschwasser soll rechtzeitig eingefüllt werden.
Grundvoraussetzung ist, dass jedes Fahrzeug frühzeitig und hier heißt die Faustregel von Oktober bis Ostern, mit den „richtigen“ Reifen unterwegs ist - mit Winterreifen mit einem ausreichenden Profil. Weniger als 1,6 Millimeter Profiltiefe darf ein Reifen nicht haben. Fachleute raten sogar zu einer Tiefe von 4 Millimetern, denn nur so haben die Lamellen noch die richtige Stärke und die entscheidende Griffigkeit. Im Nachbarland Österreich gilt übrigens jeder Reifen der weniger als 4 mm Profil hat, automatisch als Sommerreifen, mit allen Konsequenzen die damit verbunden sind.
Winterreifen sollen frühzeitig montiert werden, nicht erst wenn der Schneepflug unterwegs ist. Bereits bei Temperaturen unter +7 Grad lässt die Griffigkeit der Sommerreifen merklich nach. Dagegen machen sich kältetaugliche Reifenprofile besonders bei Kurvenfahrten, beim Anfahren und beim Bremsen positiv auf das Fahrverhalten bemerkbar!
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen geführt werden. Hierunter fallen Reifen, die mit der Aufschrift „M + S“ (Matsch und Schnee), einem Schneeflockensymbol oder einem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Wer sich dennoch nicht an die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Noch schwerwiegender können die Folgen bei einem Unfall mit Sommerausrüstung sein, denn hier erlischt möglicherweise der Kaskoschutz der Versicherung.