NEUMARKT. Die Mühlhausener Umgehungsstraße ist eine „Kraftfahrstraße“ - und damit verboten für kleine Traktoren, Mopeds und Radfahrer.
Darauf wies die Neumarkter Polizei hin, nachdem es in letzter Zeit mehrere entsprechende Anfragen gegeben habe.
Die dreistreifige Umgehung sei als „Kraftfahrstraße“ beschildert worden. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Kraftfahrstraßen nur mit Fahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 Stundenkilometer beträgt, heißt es in einer Stellungnahme der Polizei. Dies bedeutet, dass die Strecke mit kleineren Traktoren, Mopeds oder Fahrrädern nicht mehr befahren werden darf.
Da auf dem neugebauten Abschnitt der B 299 weder Mittelstreifen oder bauliche Trennungen vorhanden sind und er lediglich in eine Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen aufweist, gilt hier nach wie vor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometer.