Erstmals „Wahlbriefe“


Oberbürgermeister Thomas Thumann wird sicher seine Stimme abgeben, kann aber nicht gewählt werden: in der Stadt Neumarkt laufen die Kommunal-Wahlen und die OB-Wahl seit 2005 getrennt
Foto: Archiv
NEUMARKT. Neuerungen bei der Kommunalwahl am 15.März: in der Stadt Neumarkt gibt es jetzt keine Wahlkarten mehr, sondern einen Wahlbrief.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, sollte ihn zwischen nächstem Donnerstag und dem 23.Februar zugestellt bekommen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief dient als Information zur Kommunalwahl über den Wahlraum am Wahltag.


Inhaltlich ist er dabei nahezu gleich mit der herkömmlichen Wahlkarte. Dem Brief kann auch entnommen werden, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Zur Urnenwahl am 15.März muß der Wahlbenachrichtigungsbrief oder ein Ausweisdokument mitgebracht werden.

Mit dem Schreiben kann auch die Briefwahl beantragen werden, die in den letzten Jahren in Neumarkt immer beliebter geworden ist; auf der Rückseite ist ein entsprechender Antrag eingedruckt. Die Briefwahl kann voraussichtlich ab dem 17. Februar bis zum 13.März, 15 Uhr, beantragt werden ü brigens auch persönlich im Rathaus II, Zimmer 16.

Natürlich kann man sich auch online über das Bürgerserviceportal der Stadt Neumarkt für die Briefwahl entscheiden. Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code aufgedruckt, über den man direkt zur entsprechenden Seite gelangt.

Bei den Wahllokalen gibt es nur eine Änderung: Wegen Bauarbeiten am Haus der Selbsthilfegruppen im Stadtteil Pölling wurde das Wahllokal in den Kindergarten St. Martin in Pölling verlegt.
11.02.20
Neumarkt:   Erstmals „Wahlbriefe“
Telefon Redaktion


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