„Graue Lappen und rosa Scheine“

NEUMARKT. Inhaber von alten Führerscheinen müssen sie in einen aktuellen EU-Kartenführerschein umtauschen, teilte das Landratsamt mit.

Wegen der großen Anzahl von noch im Umlauf befindlichen Altführerscheinen ist es notwendig, den Umtausch gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaber abzuwickeln. Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind verpflichtet, ihren Führerschein bis spätestens 31.Dezember 2021 gegen den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.


Möglicher Nachteile: die neuen Führerscheine werden nur noch zeitlich begrenzt ausgegeben und müssen nach spätestens 15 Jahren verlängert werden.

Zur Vermeidung eines Antragstaus und langer Wartezeiten gegen Ende der Umtauschfrist bat das Landratsamt aber darum, schon möglichst frühzeitig beim Landratsamt Neumarkt den Umtausch seiner Fahrerlaubnis zu beantragen.

Zur Antragstellung benötigt man ein biometrisches Passbild, Personalausweis und den alten Führerschein. Um nach der Antragstellung einen weiteren Gang zur Führerscheinstelle zu ersparen, kann der Führerschein auf Wunsch direkt nach Hause versandt werden.
12.02.20
Neumarkt: „Graue Lappen und rosa Scheine“
Telefon Redaktion


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