Ein Besucher erlaubt

NEUMARKT. Das Besuchsverbot am Neumarkter Klinikum wird ab Donnerstag etwas gelockert - dazu wurde ein eigenes Konzept erstellt.

Die Verfügung, das strikte Besuchsverbot an den bayerischen Kliniken bereits zum 9.Mai zu lockern, konne man nach Angaben der Klinikleitung nicht nachkommen, da dies in so kurzer Zeit nicht realisierbar war.

Inzwischen gibt es aber ein umfangreiches Hygiene-, Schutz-, Personal- und Organisationskonzept, das ab Donnerstag umgesetzt werden kann.


Im Klinikum Neumarkt werden viele schwerkranke und immungeschwächte Menschen stationär betreut. Daher ist ein Besuch nur unter diesen Voraussetzungen möglich:
  1. Die Besuchserleichterungen gelten ab Donnerstag.
  2. Ab diesem Tag darf jeder Patient eine feste Person benennen, die einmal am Tag zu Besuch kommen darf und mindestens 16 Jahre alt ist. Diese Person wird vorab erfasst und in einer Liste aufgeführt. Die Person kann während des Aufenthaltes nicht abgeändert werden.
  3. Einmal pro Tag zwischen 13 und 17 Uhr (letzter Einlass um 16.30 Uhr) ist ein Besuch von der festgelegten Person möglich. Die Besuchsdauer beträgt maximal 30 Minuten pro Tag.
14.05.20
Neumarkt: Ein Besucher erlaubt
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