NEUMARKT. Die in Corona-Zeiten geborene Idee zu einem Autokino am Neumarkter Volksfestplatz soll nicht übers Knie gebrochen werden.
Die Pläne einiger Neumarkter Geschäftsleute auch in Krisenzeiten Kasse machen zu können, wurde von der UPW-Stadtratsfraktion zwar als „Super Sache“ bezeichnet; allerdings müßten die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden - und dazu zählt eine Ausschreibung inklusive Vergaberichtlinien.
In der Sitzung der UPW-Stadtratsfraktion war man sich grundsätzlich einig, ein derartiges Vorhaben zu unterstützen. Man sei in Neumarkt in der glücklichen Lage, mit dem Volksfestplatz eine Örtlichkeit im innerstädtischen Bereich zu haben, die sich wegen seiner leichten Erreichbarkeit und seiner Platzkapazität „geradezu anbiete“.
Die Stadt als Kommune könne diesen städtischen Platz allerdings nicht „einfach so“ an jemand Bestimmten vermieten oder zuweisen. Bei mehreren Bewerbern müssten daher eine Ausschreibung erfolgen und Vergaberichtlinien festgezurrt werden.
Bei einem bestehenden Autokino am Nürnberger Flughafen Nürnberg, das durch einen einzelnen Anbieter betrieben wird, handele es sich nicht um städtische Liegenschaften im herkömmlichen Sinne. Dort könne die Flughafen GmbH als eigene Rechtsperson in Eigenregie entscheiden. „Bei Städten und Gemeinden ist dies nicht so einfach“, sagte Fraktionsvorsitzender Martin Meier.
Das Beste wäre eine gemeinsame Bewerbung aller Interessenten und ein von allen mitgetragenes und auf alle fair verteiltes Konzept, sagte Franz Düring. Die Stadt würde „sicherlich sehr entgegenkommend agieren“.