NEUMARKT. Die Polizei mußte die Wohnungstür eines widerspenstigen Mannes aufbrechen, der einer Einladung eines Richters nicht folgen wollte.
Wegen „Fernbleibens zur Hauptverhandlung“ erließ der zuständige Richter am Neumarkter Amtsgericht gegen den 36jährigen Neumarkter einen Haftbefehl.
Als ihn die Polizei abholen wollte, öffnete der Mann trotz mehrmaligem Läuten die Wohnungstüre nicht. Die Polizisten hörten aber Geräusche in der Wohnung und ließen einfach die Tür öffnen.
Der 36jährige wurde festgenommen und direkt dem Richter vorgeführt. Nach der Verhandlung wurde er wieder entlassen.