Feierabend bei 35 Grad


Ab 35 Grad Raumtemperatur ist endgültig Schluß
Foto: Pixabay
NEUMARKT. Der Sommer präsentiert sich mit hochsommerlichen Temperaturen von seiner besten Seite. Ende der Woche werden wieder über 30 Grad erwartet.

Doch das ist nicht immer ein Grund zu ungetrübter Freude: Hohe Außentemperaturen und stark sonnenbeschienene Arbeitsräume haben häufig hohe Raumtemperaturen am Arbeitsplatz zur Folge. „Diese können sich negativ auf Körper, Wohlbefinden und Arbeitsleistung der Beschäftigten auswirken“, sagte Bernhard Resch, Dezernatsleiter Organisation des Arbeitsschutzes am Gewerbeaufsichtsamt der Regierung der Oberpfalz.

Wie Arbeitnehmer in diesen Fällen geschützt werden müssen, wird mit einer Reihe von Vorgaben in den Arbeitsschutzvorschriften geregelt.


So muss der Arbeitgeber für eine Raumtemperatur von höchstens 26 Grad am Arbeitsplatz sorgen. „Bis zu dieser Temperatur ist nicht von einer gesundheitlichen Gefährdung für die Mitarbeitenden auszugehen“, so Resch. Überschreiten Außentemperatur und die Raumtemperatur diesen Wert, so sollen geeignete Maßnahmen zur Temperaturminderung getroffen werden.

Um die Hitzebelastung am Arbeitsplatz zu reduzieren, bieten sich technische und organisatorische Möglichkeiten an. Das reicht von der gezielten Fensterlüftung am frühen Morgen über automatische Jalousien- oder Lüftungsanlagen und gelockerten Bekleidungsregelungen bis hin zur Arbeitszeitverlagerung in die kühleren Morgenstunden, wie sie zum Beispiel die Regierung der Oberpfalz im Rahmen der Gleitzeitregelung nutzt.

Hier müsse natürlich jeder Betrieb ein für ihn funktionierendes Konzept entwickeln. Bei Fragen stehe das Gewerbeaufsichtsamt zur Beratung bereit. Umfassende Informationen und einen Überblick zu möglichen Maßnahmen bietet auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

„Bei Temperaturen über 26 Grad ist nicht auszuschließen, dass es bei bestimmten Tätigkeiten, zum Beispiel beim Tragen umfangreicher Schutzkleidung oder bei gesundheitlich vorbelasteten Mitarbeitern zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann“, sagte Bernhard Resch Beträgt die Raumtemperatur sogar mehr als 30 Grad, sind zwingend wirksame Maßnahmen einzuleiten, um die Belastung der Beschäftigten zu verringern.

Die absolute Grenze ist übrigens bei über 35 Grad Raumtemperatur erreicht. „Ohne spezielle Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Hitzeschutzkleidung, ist der Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet“, sagte Resch. Außerdem müssen zum Wohl der Mitarbeiter technische Maßnahmen getroffen und organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden.
29.07.20
Neumarkt: Feierabend bei 35 Grad
Telefon Redaktion


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