Der neue Lockdown mit der Schließung von Gaststätten trifft vor allem die Neumarkter Gastronomie
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NEUMARKT. Der neue Lockdown-Light trifft die Gastronomie in Neumarkt hart. Ein Wirt in der Innenstadt bediente seine Gäste am Montag einfach weiter.
Am Montag-Nachmittag mußte die Polizei ein Cafe schließen, dessen Besitzer die Vorschriften einfach ignoriert hatte. Insgesamt machen die Neumarkter aber nach Angaben eines Polizeisprechers sehr gut mit.
Die Neumarkter Polizei führt im ganzen Landkreis konsequent Kontrollen durch, ob die Vorschriften zu Abstand, Mundschutz oder auch den seit Montag gültigen Vorschriften für die Gastronomie eingehalten werden. Dabei wurde den Neumarkter grundsätzlich ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt: die Maskenpflicht an der Neumarkter Marktstraße zum Beispiel werde fast durchgehend eingehalten und auch in den Supermärkten wird nach vielen Wochen des Schlendrians wieder deutlich mehr Abstand gehalten.
Doch Ausnahmen bestätigten die Regel:
Der gravierendste Fall war am Montag der Betreiber eines Cafes in der Neumarkter Innenstadt: trotz des „Bewirtschaftungsverbots im Gastronomiebereich“ wurden dort am späten Nachmittag im Außenbereich Getränke ausgeschenkt. Eine aufmerksame Zeugin hatte das der Polizei mitgeteilt. Die Beamten ließen den Gastronomiebetrieb sofort einstellen. Den Betreiber erwartet nun eine Anzeige.
In einem Supermarkt im südlichen Stadtgebiet hielt sich eine 28jährige Frau auf, die sich lediglich die Kapuze ihrer Jacke über den Kopf gezogen mit den Bändern verschlossen und den Kragen in Richtung Mund gezogen hatte. Dies funktionierte natürlich nicht wirklich als Schutzmaske, lagen doch Mund und Nase größtenteils frei. Der Aufforderung des Personals eine Schutzmaske zu tragen kam sie nicht nach, weshalb die Dame des Ladens verwiesen wurde. Sie erhält nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.
Am Montag-Abend wurden am Rathausplatz ein 66jähriger Mann und seine 27jährige Begleiterin kontrolliert, weil beide keine Schutzmaske trugen. Sie zeigten sich dabei gegenüber den Polizisten sehr selbstbewusst und legten eine ärztliche Bescheinigung über die Freistellung von der Maskenpflicht vor. Eine Prüfung der Bescheinigung durch das Landratsamt ergab aber, dass die Bescheinigung nicht den gesetzlichen Regularien entsprach und „offenbar wahrheitswidrig“ erstellt wurde. Das Paar muß nun mit Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz sowie des „Gebrauches unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ rechnen. Beide erhielten zudem einen Platzverweis und mussten die Innenstadt verlassen. Auch für den 47jährige Arzt aus dem Bereich Schwandorf hat die Sache möglicherweise Konsequenzen: er erhält eine Anzeige wegen des Ausstellens eines solchen „unrichtigen Dokuments“.