Ausgangssperre droht

Wann kommt ein Impfstoff? Das Impfzentrum an der Neumarkter Autobahnauffahrt wird jedenfalls bis Ende der Woche fertig sein
Foto: Gottschalk
NEUMARKT. Seit Montag gelten im Landkreis verschärfte Corona-Regeln. Und ab Mittwoch drohen weitere Ausgangsbeschränkungen und sogar Ausgangssperren.
Der Grund für die schon jetzt gültigen Verschärfungen ist ein dramatischer Anstieg der Corona-Infektionen am Wochenende, der die Inzidenz-Zahl auf über 200 ansteigen ließ. Und die Tendez ist „weiter steigend“.
Die aktuell seit Montag geltenden Vorschriften (
wir berichteten bereits kurz am Montag-Morgen) sind ab Mittwoch zum Teil schon überholt: dann wird in ganz Bayern die Ausrufung des Katastrophenfalls erwartet. Sollte der Landkreis Neumarkt dann immer noch eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 aufweisen, gilt dann neben den erwarteten Ausgangsbeschränkungen auch eine wesentlich härtere Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Und im Landratsamt ist man nicht sehr optimistisch, daß die Zahlen bis dahin wieder unter 200 sinken werden, sagte ein Sprecher der Behörde gegenüber
neumarktonline.
Im Landkreis Neumarkt wurden seit Freitag 146 weitere Neuinfektionen bestätigt. Gleichzeitig gelten 75 Menschen als wieder genesen. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) von Sonntag auf Montag von 228,9 auf 238,6. Wie das Landratsamt am Montag bestätigte, gelten seit kurzem die Angaben des RKI für die Behörden als „offiziell“; zuvor waren immer die Angaben des Landesamtes für Gesundheit als entscheidend betrachtet worden.
Aktuell sind im Landkreis Neumarkt 433 infizierte Personen bestätigt. Davon befinden sich 24 Menschen in stationärer aber nicht intensivmedizinischer Behandlung im Neumarkter Klinikum. Nach Angaben des Landratsamtes liegen vier Corona-Patienten auf der Intensivstation, laut "DIVI-Intensivregisters" (Stand: Montag, 11.19 Uhr) sind es fünf und vier von ihnen werden invasiv beatmet.
Die Gesamtzahl der jemals im Landkreis bestätigten Fälle - also inklusiv der 1572 genesenen, aber auch der 57 verstorbenen Menschen - stieg auf 2062.
Diese Maßnahmen gelten laut Landratsamt seit Montag:
- Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt.
- An allen Schulen, mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen muß ab der Jahrgangsstufe acht durch geeignete Maßnahmen wie insbesondere durch Wechselunterricht sichergestellt werden, dass auch im Unterricht zwischen allen Schülern und Lehrkräften ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann.
- Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterreicht in Präsenzform ist untersagt.
- Der Konsum von Alkohol auf zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten ist ganztägig untersagt. Dazu zählen im Landkreis Neumarkt der Marktplatz in Freystadt; in Neumarkt die Marktstraße (Untere Marktstraße ausgehende vom Unteren Tor, einschließlich Rathausplatz, und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße, die Bahnhofstraße; ausgehend von der Kreuzung mit der Ringstraße/Badstraße bis zum Bahnhof (einschließlich Bahnhofsvorplatz), die Klostergasse; ausgehend vom Rathausplatz bis zum Klostertor und in Parsberg die Dr.-Boecale-Straße/ Marktstraße (von der Einmündung Lindlbergstraße/Hohenfelser Straße bis zur Kreuzung Lupburger Straße/Alte Seer Straße), die Dr.-Schrettenbrunner-Straße ab der Kreuzung mit der Marktstraße bis zur Einmündung der Zufahrt zum Rewe-Markt Dr.-Schrettenbrunner-Straße 7 sowie Zum Mallersdorfer Grund (zwischen Hohenfelser Straße und Dr. Boecale-Straße. An diesen Orten gilt natürlich auch nach wie vor die Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes.
Zusätzlich erging aus dem Landratsamt die „dringende Empfehlung“ an alle Schüler, auch auf den Vorplätzen vor Schulen und auf den Wegen von und zur Schule Masken zu tragen, wenn sich ein Abstand von anderthalb Metern zu anderen Schülern nicht wahren lässt.
Das Landratsamt appellierte an die Bürger, unnötige Begegnungen zu vermeiden und derzeit nicht notwendige Besuche und Treffen zu verschieben sowie sich generell an die „AHA-Regeln“ zu halten. Dadurch könne man die Fallzahlen wieder senken, andere Menschen schützen „und uns von den neuen Einschränkungen auch wieder befreien“, hieß es. Alle Menschen seien jetzt gefordert, besonnen und umsichtig zu handeln.
„Wenn wir jetzt Kontakte einschränken, können sich weniger Menschen an einem Infizierten anstecken und das Gesundheitsamt kann leichter Begegnungen nachvollziehen und die Verbreitung des Virus effektiver stoppen“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Dass sich wirklich alle Menschen im Landkreis an die Regeln halten ist wichtig, weil ein Infizierter meist schon ansteckend ist, bevor er davon wissen kann. „Jeder kann die Krankheit also weitertragen, ohne es zu merken. Deswegen können wird nur durch vorsorgliches Handeln gemeinsam die Infektionsketten unterbrechen“.
Die neuen Einschränkungen seit Montag werden aber voraussichtlich schon ab Mittwoch teilweise wieder verschärft. Dann wird mit der Ausrufung des Katastrophenfalls in ganz Bayern gerechnet. Dem Landkreis Neumarkt drohen dann noch schärfere Maßnahmen, wenn er weiter den Inzidenz-Grenzwert von 200 überschreitet: Dann gilt zum Beispiel eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, in der es wesentlich weniger Ausnahmen als in der bayernweiten Ausgangsbeschränkung geben wird. Außerdem rechnet man mit einem Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit - nicht nur an bestimmten Plätzen - rund um die Uhr.
07.12.20
Neumarkt: Ausgangssperre droht